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Händler müssen ausgediente Elektrogeräte annehmen
Aus Espresso vom 10.03.2021. Bild: Keystone
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Elektroschrott Händler müssen ausgediente Geräte annehmen

Wer Kaffeemaschinen verkauft, muss sie auch zum Rezyklieren annehmen. Das funktioniert nicht immer.

Die alte Kaffeemaschine streikte und liess sich partout nicht mehr bedienen: Ein Fall für den Elektroschrott. Ein «Espresso»-Hörer wollte die Maschine bei Lidl zum Recycling abgeben, doch er wurde abgewiesen: «Die Verkäuferin sagte uns, dass sie nur eigene Geräte zurücknehmen, da sie diese nicht dem Lieferanten zurückgeben könnten.»

Der Kunde musste seine Maschine wieder mitnehmen – und meldet sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Auf Anfrage erklärt Isabell Junker vom Bundesamt für Umwelt klipp und klar: Das geht so nicht, Lidl hätte die Kaffeemaschine anstandslos annehmen müssen.

Händler müssen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen.
Autor: VREG Artikel 4 Rücknahmepflicht

Das Gesetz regelt die Rückgabe von Elektro-Geräten

Die «Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte» – kurz VREG – hat das Ziel, die richtige Entsorgung von alten Elektrogeräten für Konsumentinnen und Konsumenten einfach und attraktiv zu machen. In der VREG ist geregelt, dass Händler, die gewisse Geräte im Sortiment haben, Geräte dieser Art auch zurücknehmen müssen. Dabei spielt weder eine Rolle, ob das Gerät beim Händler gekauft wurde, noch ob der Händler die Marke verkauft.

Das heisst: Verkauft ein Händler Kaffeemaschinen, muss er auch jede Kaffeemaschine, die zum Rezyklieren zurückgebracht wird, annehmen. Verkauft er jedoch keine Kühlschränke, muss er auch keine ausrangierten Kühlschränke annehmen. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel ein Handy-Geschäft sein Lager mit Grossgeräten zustellen muss.

Lidl entschuldigt sich für den Fehler

Für den Service der Händler bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten bereits beim Kauf von Geräten, in Form der vorgezogenen Recyclinggebühr. Der vorliegende Fall ist also klar – Lidl führt zumindest zeitweise Kaffeemaschinen im Sortiment, also dürfen Kunden auch Kaffeemaschinen zurückbringen.

Lidl-Mediensprecherin Corina Milz spricht denn auch unumwunden von einem Fehler. Man habe die Regionalleitung der Filiale in St. Gallen umgehend informiert und entschuldige sich beim Kunden.

Espresso, 10.03.2021, 08:13 Uhr

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