Mathias Lörtscher steht vor einer schweren Stahltür. Es ist kühl und lichtlos hier unten – drei Stöcke unter der Erde. Die Türe ist gut gesichert. «Wenn sie jemand aufbricht oder sie länger als 20 Sekunden offen steht, geht bei der lokalen Polizei ein Alarm los», meint Lörtscher. Er schliesst die Tür auf.
Was sich im Raum dahinter verbirgt, ist in doppelter Hinsicht schützenswert. Die Gegenstände, die hier lagern sind nicht nur wertvoll, sondern auch verboten. Es ist die sogenannte Asservatenkammer des Bundes – hier wird am Zoll konfiszierte Ware aufbewahrt.
Das Artenschutzabkommen
In der Kammer stehen riesige Elefantenzähne. An den Wänden sind deckenhohe Regale bis oben vollgestopft mit Krokodilleder-Schuhen, Elfenbein-Figuren und Schildkrötenpanzer. In der Ecke steht ein Garderobenständer, der unter der Last dicker Raubtierfelle fast zusammenbricht.
Es sind alles Waren, die unter das Artenschutzabkommen Cites fallen. Lörtscher ist Chef der Schweizer Vollzugsbehörde dieses Abkommens. Es existiert seit 1973 und wurde von 183 Staaten unterzeichnet.
Steht eine Lockerung an?
Global gesehen ist nur ein winziger Teil der bedrohten Tiere und Pflanzen durch Cites geschützt. Es sind zwar rund 35'000 Tier- und Pflanzenarten erfasst, doch wirklich verboten ist der Handel nur mit zirka 1000 davon. «Bei allen andern ist er erlaubt», meint Lörtscher, «vorausgesehen er ist nachhaltig und auch korrekt dokumentiert».
Nun soll auch an den 1000 verbotenen Arten gerüttelt werden. Bei einigen von ihnen – wie Elefanten oder Breitmaulnashörnern – könnte das totale Handelsverbot fallen. Das fordern zumindest einige afrikanische Länder wie Sambia oder Namibia. Wenn es nach ihnen geht, soll der Handel mit Elfenbein und Tierhäuten zum Teil wieder gelockert werden.
Über diese und andere Fragen wird diese Woche in Genf diskutiert. Mathias Lörtscher ist mit dabei. «Wir diskutieren rund 50 neue Vorschläge und nehmen eventuell auch neue Arten auf.» Die Forderungen aus Sambia und Namibia zur Lockerung des Schutzes sind umstritten.
Begehrte Ware – trotz Verbot
Ob verboten oder nicht – gehandelt wird damit sowieso. Davon zeugt die prall gefüllte Asservatenkammer des Bundes. Mit gewissen Objekten lässt sich auf dem Schwarzmarkt richtig viel Geld machen.
Lörtscher greift in ein Wandregal, holt ein kleines Päckchen hervor und packt es aus. Zum Vorschein kommt ein feiner gewebter Schal. «Der ist aus Shahtoosh, der Wolle der Tibetantilope. Ein solcher Schal kostet bis zu 20'000 Franken auf dem Schwarzmarkt.»
Die Nachfrage ist gross und das Risiko erwischt zu werden klein. Selbst wenn: Die Strafen bei Verstössen gegen das Artenschutzabkommen sind vielerorts allzu milde. Die Verlockung ist umso grösser.
Daran wird auch die nächste Verhandlungsrunde über das Artenschutzabkommen kaum etwas ändern. Die Bestände in der Berner Asservatenkammer dürften weiterwachsen.