Das Kopftuch soll aus dem Klassenzimmer verschwinden. Das fordern national und kantonal verschiedene Vorstösse. Vor allem das Kopftuch bei Lehrerinnen ist unter Druck.
Als Begründung werden unter anderem die Gleichberechtigung der Frauen, religiöse Einflussnahme sowie der Wunsch nach rechtlicher Klarheit genannt. In vielen Kantonen herrscht faktisch ein Kopftuchverbot, mit Verweis auf ein Bundesgerichtsurteil von 1997 und auf die konfessionelle Neutralität der Schule.
Zwei Lehrerinnen, zwei Meinungen
Die «Rundschau» fragt bei den Personen nach, die es betrifft: Muslimas. Eine muslimische Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichtet, ist Achoaq Cherif. In Basel ist dies erlaubt. An ihrer Schule hatte sie deshalb keine Probleme damit.
Cherif plädiert für eine Schule mit Vielfalt, wo Religion nicht im Fokus steht, aber auch nicht versteckt ist: «Ich finde, Neutralität ist nicht dasselbe wie Sichtbarkeit», sagt sie, «als Lehrerin werde ich gemessen an meinen Kompetenzen, nicht an meinem Outfit». Die Frage nach Neutralität reduziere sie auf ihr Kopftuch, meint sie.
Es gibt auch Muslimas, welche die Neutralität der Schule gefährdet sehen, sollten Lehrerinnen Kopftuch tragen: «Es kann eine Beeinflussung, indirekt oder direkt, auf Kinder und Jugendliche entstehen, und das finde ich nicht gut. Das sollte keinen Platz haben in der Schule», meint Jasmin El-Sonbati, Gymnasiallehrerin in Basel.
Die Tochter einer katholischen Mutter und eines muslimischen Vaters trägt kein Kopftuch. Auch in der Schule sollten Lehrpersonen von auffälligen religiösen Zeichen absehen, sagt El-Sonbati, denn als Lehrerinnen hätten sie eine Vorbildfunktion.
Dass Lehrerinnen nicht mit Kopftuch unterrichten dürfen, führt vereinzelt auch zu Studienabbrüchen angehender Lehrerinnen, so beispielsweise im Kanton Bern. Die 24-jährige Youmna Alzahra hat deshalb ihr Studium abgebrochen und so ihren Berufswunsch aufgegeben.
Gegenüber der «Rundschau» sagt sie, sie habe erst spät erfahren, dass bei ihrem Praktikum kein Kopftuch erlaubt sei. Die PH Bern schreibt auf Anfrage, es handle sich um einen Einzelfall. Man informiere seither besser zum Thema, appelliere aber auch an die Selbstverantwortung der Studierenden.
Schulleiterpräsident fordert Klarheit
Gerade in Zeiten des Lehrpersonenmangels seien Studienabbrüche zu bedauern, meint Thomas Minder, Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH). Trotzdem seien religiöse Zeichen im Schulzimmer nicht angebracht.
Der Verband vertritt die Haltung, dass Lehrerpersonen beim Tragen von religiösen Zeichen zurückhaltend vorgehen sollen, da Bildung möglichst wertneutral sein soll. Anders sei der Fall bei Schülerinnen gelagert. Dort stellt sich der Verband auf den Standpunkt, dass diese Kopftuch tragen dürfen, aufgrund der Religionsfreiheit.
Die Politik ist sich diesbezüglich nicht einig. Bei Bund und Kantonen liegen Motionen vor, die ein Kopftuchverbot für Schülerinnen verlangen. Minder wünscht sich Klarheit: «Derzeit ist es so, dass die Debatte im Land auf und ab geht, und ich bin froh, wenn das geregelt ist. Dann können wir aufhören, darüber zu debattieren – und uns auf das konzentrieren, was wichtig ist in der Schule, und das ist Bildung.»