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Energiesparkampagne des Bundes Darf der Bundesrat Privathaushalte zum Energiesparen zwingen?

Der Bundesrat will die Bevölkerung animieren, bis zu 15 Prozent Energie zu sparen. Noch freiwillig. Darf er uns einschränken? Auf Grundlage welcher Gesetze?

Es ist ein Déjà-vu. Wieder drohen Eingriffe in unseren Alltag, in unsere persönliche Freiheit – wie bei der Corona-Pandemie. Direkt vom Bundesrat verfügt. Rechtlich gesehen sei hier aber einiges klarer als bei der Corona-Pandemie, meint Rechtsanwalt Martin Föhse. Er ist spezialisiert auf Staats- und Verwaltungsrecht im Energiemarkt.

«Die primäre Grundlage ist das Landesversorgungsgesetz, auf das sie sich stützen kann. Es enthält die rechtliche Grundlage, um diese Vorschriften zu erlassen», erklärt Föhse. Das noch relativ neue Gesetz regelt Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen und ermöglicht, dass Massnahmen verfügt werden.

Verbote sind möglich

So kann also der Bundesrat auch Privathaushalte dazu zwingen, weniger Energie zu verbrauchen. «Da dürfte man möglicherweise mit gewissen Verboten operieren. Was offensichtlich ist: Eine Sauna soll dann nicht mehr in Betrieb genommen werden. Sie verbraucht enorm viel Strom. Solche Dinge könnte er allenfalls vorsehen.»

Auch Staatsrechtler Reto Müller sieht das so. Müller ist Dozent an der ZHAW für Energierecht. Für ihn ist klar, dass entsprechende Entwürfe für Verordnungen bei einer Strommangellage bereits jetzt vorhanden seien. Er nennt sie sogenannte Schubladenerlasse. Im Gegensatz zu denen der Corona-Pandemie könne man die einfach hervorholen und umsetzen.

Die Herausforderung sei aber, wie man diese Vorgaben kontrolliere. Beispielsweise kann der Bundesrat vorschreiben, dass man Privaträume nur noch bis 19 oder 20 Grad beheizt. Aber er wird wohl kaum die Polizei losschicken, um dies zu überprüfen.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung

Müller sieht deshalb Probleme beim Vollzug: «Das wäre dann vielleicht ähnlich wie bei gewissen Covid-Massnahmen. Da sind nämlich gar nie alle wirklich durchgesetzt worden. Es waren auch nie alle Massnahmen, die der Bundesrat erlassen hat, strafbeschwert. Gewisse Dinge haben gegolten, aber wenn man sich nicht darangehalten hat, wurde es trotzdem nicht sanktioniert.»

Beispielsweise die Fünf-Personen-Regel während Corona. Überprüft wurde das nicht. Aber wahrscheinlich genüge auch rein die Vorgabe, damit die grosse Mehrheit entsprechend Energie spare. Damit sei das Ziel erreicht.

Eine Frau telefoniert mit sechs Personen über Videotelefonie.
Legende: Bei der Fünf-Personen-Regel galt während einer gewissen Zeit, dass sich nicht mehr als fünf Personen in einem Privathaushalt treffen durften. imago images

Müller ist auch überzeugt, dass die Privathaushalte erst als letzte drankommen, sollte es wirklich zu einer Strommangellage kommen: «Ich rechne schwer damit, dass die Bürgerinnen und Bürger als letzte von Massnahmen betroffen sein werden. Weil man zum Beispiel zuerst versuchen wird, Grossverbraucher aus dem System rauszunehmen, also zuerst an den grossen Stellschrauben schrauben wird.»

Ich rechne schwer damit, dass die Bürgerinnen und Bürger als letzte von Massnahmen betroffen sein werden.
Autor: Reto Müller Staatsrechtler

Auch Staatsrechtler Föhse teilt diese Meinung. Er ist überzeugt, dass die Bevölkerung Einschränkungen bei der Energie besser nachvollziehen könnte als bei Corona. Denn eine Mangellage sei dann gegeben, wenn es nicht mehr genügend Strom für alle habe. Das sollte der grossen Mehrheit einleuchten.

SRF 4 News, Rendez-vous, 31.08.2022, 12:30 Uhr

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