Zum Inhalt springen

Entlassungs-Entscheid vertagt Mutmasslicher Schweizer Spion vor Gericht angehört

Fall Daniel M.: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will in einer Woche über eine mögliche Haftentlassung entscheiden.

  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Daniel M. angehört und will über den Antrag auf Haftentlassung erst in einer Woche entscheiden.
  • Daniel M. und seine Verteidiger haben in zentralen Punkten eine Kehrtwende vollzogen.

Die Anwälte des in Deutschland inhaftierten mutmasslichen Schweizer Spions hatten vor einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

Sie relativieren die Rolle von Daniel M. in der Spionageaffäre deutlich. Ihr Mandant habe zwar «gelegentlich kleinere Aufträge» vom Schweizer Nachrichtendienst (NDB) erhalten. Für seine Tätigkeit habe der NDB dem 54-Jährigen «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt.

Bei den ausgeführten Aufträgen sei es jedoch nicht darum gegangen, «erhebliche» Erkenntnisse zu gewinnen, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens (NRW) sei er zudem nie beauftragt worden.

Der Mann war am 28. April in Frankfurt verhaftet worden.

Die Vorwürfe:

  • Daniel M. soll während über fünf Jahren für den NDB in Deutschland tätig gewesen zu sein.
  • Er soll versucht haben, einen Maulwurf in die NRW-Finanzverwaltung einzuschleusen.
  • Die vom Agenten ausgehorchten Informationen sollen den Schweizer Behörden ermöglicht haben, drei deutsche Steuerfahnder zu identifizieren, die mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs beschäftigt waren.

Vieles noch unklar

Obwohl der Fall bereits viel Staub aufgewirbelt hat, bleiben viele Fragen weiterhin unbeantwortet. Die Affäre beschäftigt derzeit in der Schweiz nicht nur die Medien und die direkt involvierten Behörden wie NDB oder Bundesanwaltschaft (BA), sondern auch deren Aufsichtsorgane.

Die deutschen Ermittler warfen in ihrem Haftbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft vor, in ihrem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage Informationen verwendet zu haben, die der mutmassliche Schweizer Spion für den NDB gesammelt hatte.

Die Aufsichtsbehörde über die BA teilte dagegen Mitte Mai mit, dieses Strafverfahren fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. Die Bundesanwaltschaft habe ihre Ermittlungen ohne Beteiligung des Nachrichtendienstes aufgenommen.

Meistgelesene Artikel