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Entscheid bis Ende Sommer Schutzstatus S: Bundesrat prüft Verlängerung und Einschränkungen

  • Der Bundesrat erwägt, den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge über März 2027 hinaus zu verlängern.
  • Er prüft zudem, wehrpflichtige ukrainische Männer vom Schutzstatus S auszuschliessen.
  • Kantone sollen ab März 2027 zudem mehr Spielraum bei der entsprechenden Sozialhilfe erhalten. Sie sollen die Höhe der Sozialhilfe selbst festlegen können.
  • Die Konsultation zu diesen Vorschlägen läuft bis Ende Sommer 2026.

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dauere an, doch Frieden sei nicht in Sicht, sagte Bundesrat Beat Jans an einer Medienkonferenz. Weil der Schutzstatus S jährlich erneuert werden müsse, befasse sich der Bundesrat ein weiteres Mal damit. «Derzeit gibt es keine kurz- und mittelfristige Aussichten auf einen dauerhaften Waffenstillstand. Und vor diesem Hintergrund ist die Weiterführung des Schutzstatus S die beste Lösung. So können wir weiterhin einen wirksamen Schutz gewährleisten», so Jans an der Medienkonferenz.

Kurz erklärt: Der Schutzstatus S

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Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen.

Laut dem Bundesrat leben rund 72'000 Menschen aus der Ukraine mit Schutzstatus S in der Schweiz. Davon sind rund 46'000 Menschen zu Kriegsbeginn 2022 in die Schweiz geflüchtet. Sie werden also 2027 fünf Jahre in der Schweiz sein.

Mehr Autonomie für Kantone bei Sozialhilfe?

Jans verwies in der Medienkonferenz auf das Asylrecht und sagte, dass diese Schutzsuchenden nach fünf Jahren eine an den Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B erhalten und damit Anrecht auf Sozialhilfe wie Schweizerinnen und Schweizer haben.

Mann in einem Anzug spricht vor einer schweizer Flagge.
Legende: Bundesrat Beat Jans erläuterte vor den Medien die Pläne der Landesregierung zum Schutzstatus S. KEYSTONE/Anthony Anex

Das ist insofern relevant, als das Entlastungspaket 2027 keine Bundessubventionen für Personen vorsieht, die seit mehr als fünf Jahren den Schutzstatus S haben. Deshalb plant der Bundesrat, den Kantonen ab März 2027 mehr Autonomie bei der Sozialhilfe für Personen mit dem Schutzstatus S zu gewähren. «Künftig sollen die Kantone ab März 2027 für die Personen mit Schutzstatus S, die dann fünf Jahre in der Schweiz sind und eine befristete Aufenthaltsbewilligung B erhalten, die Höhe der Sozialhilfe selbst festlegen können», sagte Bundesrat Jans.

Konzept «Zukunft Status S»

Wie der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung schrieb, hätten an einer nationalen Asylkonferenz im November 2025 das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Kantone, Städte und Gemeinden den Auftrag erhalten, eine klare Regelung für die Zukunft des Schutzstatus S vorzubereiten.

Bundesrat sieht Asylstrategie 2027 auf Kurs

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Die vom Bund und den Kantonen entwickelte Asylstrategie 2027 befindet sich laut Bundesrat in der Umsetzungsphase und soll noch in diesem Jahr eine Vernehmlassungsvorlage erhalten.

Die Landesregierung ist am Freitag über den Stand der Arbeiten und die bisherigen Ergebnisse informiert worden. Seit Dezember 2025 befindet sich das Projekt in der Umsetzungsphase. «Wir haben immer noch das Ziel, die Vernehmlassungsvorlage noch in diesem Jahr zu verabschieden», sagte Justizminister Beat Jans in Bern vor den Medien.

Justizminister Beat Jans betonte zudem, dass konkrete Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren, zum Umgang mit kriminellen Asylsuchenden und zur Integration im zweiten Halbjahr umgesetzt werden sollen.

Der Ständerat hatte die Asylpolitik jüngst kritisiert und forderte eine stärkere Fokussierung auf schnellere Verfahren. Der Nationalrat hat dazu noch nicht entschieden. Jans betonte, dass alle Staatsebenen einbezogen werden müssen, um wirksame Ergebnisse zu erzielen.


Diese Denkarbeit liegt nun in einem Konzept mit dem Titel «Zukunft Status S» vor. Laut Bundesrat dient es der Vorbereitung auf drei mögliche Szenarien: auf eine Weiterführung des Schutzstatus S, auf eine vollständige Aufhebung im Falle eines stabilen Waffenstillstands und auf einen Ausstieg aus dem Schutzstatus S bei anhaltendem Konflikt.

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom Freitag von diesem Konzept Kenntnis genommen. Das Konzept ist für sie eine Auslegeordnung für die Entscheidfindung.

Nach Ende der Konsultation zu diesem Konzept will der Bundesrat noch in diesem Sommer einen Entscheid treffen. Wie Bundesrat Jans vor den Medien sagte, hat sich die Schweiz bisher beim Schutzstatus S eng mit der EU abgestimmt und wird dies auch weiterhin tun.

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SRF 4 News, 19.06.2026, 15:30 Uhr ; 

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