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Entscheid des Bundesgerichts Zürich: Wohlhabende haben keinen Anspruch auf günstigen Wohnraum

Das Bundesgericht gibt der Stadt Zürich recht: Sie darf auch für bisherige Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen Einkommensobergrenzen festlegen. Zudem darf niemand in einer zu grossen Wohnung leben.

Selten finden die Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Lausanne so klare Worte wie in den zwei heute publizierten Urteilen. Erstens: Gutbetuchte hätten trotz unbefristetem Mietvertrag für eine städtische Wohnung keinen Anspruch darauf, für immer günstig zu wohnen. Zweitens: Dass eine Frau fast 30 Jahre in einem städtischen Einfamilienhaus gelebt habe, sei kein Grund, dass sie bleiben dürfe. Im Gegenteil. Die Stadt Zürich habe ein grosses Interesse, das Haus jetzt, da die Frau alleinstehend ist, jemand anderem zugänglich zu machen, etwa einer Familie.

Zwei Personen haben sich gewehrt – und vor Gericht verloren

Anlass für die harschen Worte sind neue Regeln der Stadt Zürich, die sie auch ihren bisherigen Mieterinnen und Mietern mitgeteilt hat. Die Wohnungen müssen angemessen belegt sein. Zum Beispiel müssen mindestens drei Personen in einer Vier-Zimmer-Wohnung leben, und man darf nicht zu viel Geld haben. Zwei Personen haben sich gegen die neuen Regeln gewehrt. Ein Mann, der zu viel verdient, und eine Frau, die allein in einem Einfamilienhaus mit sechs Zimmern wohnt.

Das Mietgericht Zürich und das Zürcher Obergericht hatten den beiden recht gegeben mit teils abenteuerlichen Begründungen. So fand das Obergericht, es sei doch gut für die Stadt Zürich, wenn das Einfamilienhaus nur von einer Person bewohnt werde. Das nutze das Haus weniger ab. Dieses Argument sorgt in Lausanne für Kopfschütteln.

Panorama einer Stadt (Wipkingen Zürich) mit Kirchturm im Vordergrund.
Legende: Das Bundesgericht gab der Stadt Zürich auf ganzer Linie recht: Es gelten gewisse Einkommensobergrenzen. Zudem darf man nicht alleine in einer zu grossen Wohnung leben. Keystone/Michael Buholzer

Laut Bundesgericht verkennt das Obergericht, dass die Stadt keine private Vermieterin sei und die Wohnung mit öffentlichen Mitteln verbilligt werde. Die verschärften Regeln seien rechtmässig. Eine optimale Auslastung von städtischen Wohnungen ist laut Bundesgericht ein legitimes Interesse der Allgemeinheit respektive der Wohnungssuchenden, da der Wohnraum in Zürich so knapp sei. Dass ein Mieter allenfalls ausziehen muss, weil er zu viel verdient, findet das Bundesgericht zumutbar. Schliesslich sei er nicht auf eine vergünstigte Wohnung angewiesen.

Solidarisierung mit Menschen mit tieferem Einkommen

Das Bundesgericht solidarisiert sich also klar mit Mieterinnen und Mietern mit tieferen Einkommen. Das Urteil ist ein deutliches Votum. Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind für ärmere Personen bestimmt. Wer später zu mehr Geld kommt oder aufgrund persönlicher Veränderungen in einer zu grossen Wohnung lebt, muss Platz machen für andere, die es nötiger haben.

Rendez-vous, 13.09.2024, 12:30 Uhr

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