Das Bundesgericht musste in einem Disput zwischen zwei stark zerstrittenen Eltern urteilen. Die Kinder wünschten sich nach der Trennung der Eltern, bei Mutter und Vater im Wechsel zu wohnen. Die Eltern waren einverstanden und auch das zuständige Gericht genehmigte dies in einem ersten Schritt.
Die Eltern allerdings konnten sich trotz Vermittlungsversuchen der Behörden auch in grundsätzlichen Fragen nicht einigen – etwa, ob die Kinder gegen Krankheiten wie die Masern geimpft werden sollen. Weil die Eltern derart zerstritten waren, entzog das Bezirksgericht Zürich in einem zweiten Schritt dem Vater wieder das Sorgerecht.
Die Kinder sollten im Alltag also bei beiden Eltern leben, aber die Frage der Impfung sollte nur die Mutter entscheiden dürfen, so der Entscheid des Bezirksgerichts. Dagegen wehrte sich der Vater bis vor Bundesgericht und hat dort nun recht erhalten.
Keine Obhut ohne Sorgerecht
Das Bundesgericht hält zwar fest, dass so ein Konflikt auch das Kindeswohl beeinträchtigen könne. Und um die Situation des Kindes zu verbessern, sei es grundsätzlich auch möglich, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Allerdings nicht, wenn die Kinder im Alltag weiterhin bei beiden Eltern leben sollen, sich die Eltern also die Obhut teilen.
Alltagsleben und Entscheide grosser Tragweite für die Kinder gehörten zusammen, auch wenn die Eltern nach der Trennung sehr zerstritten sind, so das Urteil des Bundesgerichts in aller Kürze. Wenn aber das Sorgerecht einem Elternteil übergeben wird, dann könne es keine alternierende Obhut im Alltag geben.