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Entscheid nach Impfstreit Bundesgericht: Obhut und Sorgerecht gehören zusammen

Wenn Eltern sich trennen, wohnen die Kinder häufig in alternierender Obhut. Das Bundesgericht hat entschieden, dass hier zwingend beide Elternteile das Sorgerecht haben müssen. Die getrennten Eltern sollen also auch gemeinsam über Schule, Wohnort oder Gesundheit der Kinder entscheiden können.

Das Bundesgericht musste in einem Disput zwischen zwei stark zerstrittenen Eltern urteilen. Die Kinder wünschten sich nach der Trennung der Eltern, bei Mutter und Vater im Wechsel zu wohnen. Die Eltern waren einverstanden und auch das zuständige Gericht genehmigte dies in einem ersten Schritt.  

Obhut und Sorgerecht

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Bei Kindern mit getrennt lebenden Eltern wird unterschieden: Einmal gibt es die Obhut – hier geht es um die Frage, wo die Kinder ihren Alltag verbringen, bei wem sie leben. Immer häufiger ist heute die alternierende Obhut. Die Kinder leben also abwechslungsweise bei Mutter und Vater, vor allem, wenn sich die Eltern mehr oder weniger einvernehmlich getrennt haben.  

Daneben gibt es das Sorgerecht für die Kinder: Hier geht es um grössere Fragen, mit langfristigen Auswirkungen. Entscheide zu Schulbildung, Medizin oder Vermögen etwa.

Die Eltern allerdings konnten sich trotz Vermittlungsversuchen der Behörden auch in grundsätzlichen Fragen nicht einigen – etwa, ob die Kinder gegen Krankheiten wie die Masern geimpft werden sollen. Weil die Eltern derart zerstritten waren, entzog das Bezirksgericht Zürich in einem zweiten Schritt dem Vater wieder das Sorgerecht.  

Die Kinder sollten im Alltag also bei beiden Eltern leben, aber die Frage der Impfung sollte nur die Mutter entscheiden dürfen, so der Entscheid des Bezirksgerichts. Dagegen wehrte sich der Vater bis vor Bundesgericht und hat dort nun recht erhalten.  

Keine Obhut ohne Sorgerecht

Das Bundesgericht hält zwar fest, dass so ein Konflikt auch das Kindeswohl beeinträchtigen könne. Und um die Situation des Kindes zu verbessern, sei es grundsätzlich auch möglich, einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen. Allerdings nicht, wenn die Kinder im Alltag weiterhin bei beiden Eltern leben sollen, sich die Eltern also die Obhut teilen.  

Ein Vater am Tisch mit einem Kind.
Legende: Wenn ein Kind im Alltag bei beiden Elternteilen zu Hause ist, sollen auch beide Elternteile wichtige Entscheidungen treffen dürfen. KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Alltagsleben und Entscheide grosser Tragweite für die Kinder gehörten zusammen, auch wenn die Eltern nach der Trennung sehr zerstritten sind, so das Urteil des Bundesgerichts in aller Kürze. Wenn aber das Sorgerecht einem Elternteil übergeben wird, dann könne es keine alternierende Obhut im Alltag geben.

Rendez-vous, 25.1.2024, 12:30 Uhr

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