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Bundesrat Parmelin: «Die epidemiologische Lage verbessert sich»
Aus News-Clip vom 12.05.2021.
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Entscheid zu Corona-Massnahmen Diese Lockerungen plant der Bundesrat auf Ende Monat

  • Geöffnete Innenräume von Restaurants, grössere Publikumsanlässe, Wellness und Vorlesungen vor Ort für alle: Der Bundesrat stellt diese und weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen zur Diskussion.
  • Der Bundesrat schickt die Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation.
  • Definitiv darüber entscheiden will er in zwei Wochen.

Restaurants: Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Maximal vier Personen pro Tisch sind erlaubt und die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Das hat der Bundesrat heute angekündigt.

Events: Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Neu gilt drinnen eine Grenze von 100 anstatt 50 Personen, draussen eine von 300 statt 100 Personen. Das gilt auch für Publikum bei Amateursport. Neu dürften 30 statt 15 Personen zusammen Sport treiben.

Das ist das Drei-Phasen-Modell

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Der Bundesrat stützt seine heutigen Entscheide auf das Drei-Phasen-Modell, das seine Strategie für die kommenden Monate festlegt. Demnach soll Ende Monat, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden können.

Diese Phase erlaubt die weiteren Öffnungsschritte, welche er heute in Konsultation gegeben hat. Die letzte Phase, die Normalisierungsphase, tritt ein, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind. Sie erlaubt die Aufhebung sämtlicher Corona-Massnahmen.

Kultur: Analog dazu wird auch in der Kultur die maximale Gruppengrösse auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben beträgt die Limite 50 Personen – drinnen wie draussen. Die Vorgabe für Blasmusiken beträgt statt 25 neu 10 Quadratmeter pro Person. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen.

Sport: Für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen soll eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen gelten. Wettkämpfe in diesen Sportarten sind nur draussen erlaubt. Die Vorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Weitere Verordnungsanpassungen beschlossen

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Noch vor dem Entscheid über die Öffnungsschritte hat der Bundesrat technische Anpassungen an Covid-19-Verordnungen vorgenommen. Dazu gehören:

  • Längere Immunität: Neu gelten Personen in der Schweiz, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und genesen sind, während sechs statt wie bisher drei Monaten nicht mehr als besonders gefährdete Personen.
  • Für öffentliche Badeanstalten wird die Möglichkeit geschaffen, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie etwa die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.
  • Für Reisende, die aus einem Gebiet einreisen, in dem eine besorgniserregende Virusvariante verbreitet ist, werden die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht in der Schweiz eingeschränkt.
  • Die Versicherer erhalten neu die Kompetenz, die Kosten der zu viel bezogenen Selbsttests direkt bei der versicherten Person zurückzufordern. Die Kosten für Mahnungen übernimmt der Bund.

Arbeitsplatz: Für Betriebe, die ihre Belegschaft regelmässig testen, wird die Homeoffice-Pflicht wieder in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit reichen dazu wöchentliche Tests.

Quarantäne: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte von der Kontakt- wie auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Für welche Impfstoffe und wie lange diese Ausnahmen gelten, muss aber noch geregelt werden. Für Kinder unter 16 Jahren ist die Reisequarantäne aber allgemein aufgehoben.

Bildung: An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist laut dem Bundesrat ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Baden: Auch Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen, sofern die Entspannung bei den Fallzahlen, den Hospitalisierungen und der Auslastung der Intensivstationen anhält, öffnen. Erlaubt sind 15 Quadratmeter pro Person. Aktivitäten dürfen ohne Maske, aber mit Abstand ausgeübt werden.

Kurzarbeit: Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird auf 24 Monate erhöht. Zudem soll das summarische Abrechnungsverfahren verlängert werden. Der Bundesrat erteilte dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Auftrag, ihm bis Ende Juni eine entsprechende Verordnungsanpassung zu unterbreiten. Der Bundesrat kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.

So lange Kurzarbeit zuletzt im Jahr 2009

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Der Bundesrat hat vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz, über das am 13. Juni angestimmt wird, die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigungen von 18 auf 24 Monate zu verlängern, sollte dies nötig sein. Nun hat die Landesregierung diesen Schritt gemacht und die Covid-19-Verordnung angepasst. Letztmals war die Kurzarbeitsbestätigung während der Finanzkrise im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht worden.

SRF 4 News, 12.05.2021, 15:30 Uhr;

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