- Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grimselstaumauer gutgeheissen.
- Damit wird die Vergrösserung des Grimselsees möglich. Zahlreiche Naturschutzorganisationen wehrten sich gegen dieses Vorhaben.
- Ein gegenteiliges Urteil des Berner Verwaltungsgerichts wird aufgehoben, das Grossprojekt zum Ausbau der erneuerbaren Energie kann also weitergehen.
- Als nächstes wird das Berner Gericht über die anderen Einwände der Umweltverbände entscheiden müssen, die bisher nicht behandelt worden sind.
Mit vier zu einer Stimme hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung die Beschwerde der Karftwerke Oberhasli gutgeheissen: Der Bundesrat habe seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, als er die südliche Grenze des Inventars der Moorlandschaft Grimsel 27 Meter über dem heutigen Seespiegel des Grimselsees festlegte, so die Richter.
Bei der betroffenen Fläche handle es sich vielmehr um eine Randzone der Moorlandschaft Grimsel. Und gerade dort liege es im Ermessen des Bundesrates, wo die Grenze eines zu schützenden Gebiets verlaufen solle.
Bundesgericht war bisher strenger
Die Richter stellen sich auf den Standpunkt, dass mit diesem Entscheid die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts in Sachen Moorlandschaften nicht über den Haufen geworfen werde. Bisher legte das Bundesgericht den Moorschutzartikel immer sehr streng aus. Dieser geht zurück auf die Rothenturm-Initiative, welche 1987 vom Volk angenommen wurde.