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Erlaubt oder verboten? Kann ich am Sonntag Gipfeli kaufen? – Das müssen Sie jetzt wissen

Zwischen dem 22. Dezember und dem 22. Januar 2021 gelten in der Schweiz neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bleiben Take-away und Lieferdienste gestattet?

Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur noch Take-away-Angebote und Lieferdienste bleiben gestattet. Auch Restaurants dürfen Take-away anbieten. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 können entscheiden, ob Gastronomiebetriebe offen bleiben dürfen.

Bleiben Restaurants in Hotels geöffnet?

Ja. Für Hotelgäste bleiben die Restaurants offen. Auch Betriebskantinen und Schulkantinen in obligatorischen Schulen bleiben offen.

Sind Bäckereien am Sonntag geöffnet?

Ja. Bäckereien dürfen am Sonntag das ganze Sortiment anbieten, sofern sie zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés und Tearooms von Bäckereien bleiben geschlossen. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 und einer Inzidenz unter dem Schweizer Durchschnitt können entscheiden, dass die Cafés/Tearooms offen bleiben dürfen.

Sind Tankstellenshops am Sonntag geöffnet?

Nein. Tankstellen dürfen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar nur Treibstoff anbieten. Auch Geschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen (inkl. Lebensmittelgeschäfte) bleiben geschlossen.

Sind die Geschäfte in den Wintersportorten und Tourismusorten am Sonntag geöffnet?

In Wintersport- und Tourismusorten gelten die gleichen Regeln wie andernorts. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 und einer Inzidenz unter dem Schweizer Durchschnitt können entscheiden, dass die Geschäfte offen bleiben dürfen.

Was gilt für die Öffnungszeiten von Einkaufsläden oder Geschäften, die Dienstleistungen anbieten?

Einkaufsläden und Märkte im Freien, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind Apotheken und Bäckereien.

Das Gleiche gilt für Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung (z.B. Solarien, Waschboxen). Eine Ausnahme besteht für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung.

Wird es Ausnahmen für Festtage geben?

Es werden grundsätzlich keine Ausnahmen für die Festtage gewährt. Einzig in Kantonen, in denen die epidemiologische Lage besser ist als bestimmte Schwellenwerte es vorgeben, können Ausnahmen vorgesehen werden. Dies betrifft sowohl die Öffnung von Einrichtungen und Betrieben im Bereich Gastronomie, Kultur, Sport als auch die Öffnungszeiten solcher Betriebe.

Was gilt über Weihnachten und Neujahr in den Skigebieten der Schweiz?

Die Wintersportgebiete sollen in der Schweiz auch über die Feiertage geöffnet bleiben können, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt und die Kapazitäten der Gesundheitsversorgung ausreichend sind. Bedingung sind aber strenge Schutzkonzepte und national einheitliche Kapazitätsbegrenzungen in den geschlossenen Transportmitteln, die konsequent durchgesetzt werden müssen.

Kann man in den kommenden Wochen noch Sport treiben?

Freizeit- und Sportbetriebe inkl. Fitnesszentren und Sporteinrichtungen werden geschlossen. Alle Einzel- und Gruppentrainings in den entsprechenden Innenräumen sind untersagt. Einzelsportarten, die draussen ausgeführt werden (wie Joggen, Langlauf, Radfahren etc.) sowie Gruppentrainings bis maximal 5 Personen im freien Gelände bleiben gestattet (Sportarten mit Körperkontakt ausgenommen).

Sportanlagen können aber für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren offen sein (z.B. Kunsteisbahn, Skaterhalle); Erwachsene dürfen kleine Kinder in die Anlage begleiten, aber selber keinen Sport treiben. Trainingsaktivitäten im Leistungssport und Profispiele in Sporthallen ist erlaubt, Wettkämpfe finden nur unter Ausschluss von Zuschauern statt.

Weshalb werden Einzeltrainings in Innenräumen untersagt?

In der aktuellen Lage, in der die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung sehr hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion in einem geschlossenen Raum z.B. von Fitnesscentern erhöht, vor alle an einem Ort, wo eine sportliche Aktivität stattfindet.

Gibt es Ausnahmen im Kulturbereich?

Aktivitäten im Kulturbereich sind für Laien nur als Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 5 Personen möglich; in Gruppen mit Abstand und Maske. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten. Zulässig bleiben kulturelle Aktivitäten (auch Museumsbesuche) mit Schulklassen; wie beim Sport sind auch kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag nicht eingeschränkt.

Bleiben die Landesgrenzen offen?

Ja. Die Landesgrenzen bleiben offen. Es gelten weiterhin die Einreisebestimmungen: Einreisende aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko müssen in Quarantäne. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wurde am 18. Dezember aktualisiert.

Gastronomie Sport Kultur- und Freizeiteinrichtungen Einkaufen Quelle: Bundesrat, 18.12.20 Die Massnahmen des Bundesab 22. Dezember bis 22. Januar • Gastronomiebetriebe müssen schliessen. Keine Ausnahmen für die Festtage.• Offen bleiben dürfen Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste.• Take-away-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. • Sportbetriebe müssen schliessen.• Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden.• Profispiele können ohne Zuschauer weiterhin stattfinden.• Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen erlaubt. Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schliessen.• Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Kundenkapazität in den Läden wirdweiter eingeschränkt.• Maximale Personenzahl ist abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche.• In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte.• Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Für die Skigebiete sind die Kantone zuständig.Für den Betrieb gelten strenge Voraussetzungen. Dringende Empfehlung Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert,zu Hause zu bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischerEntwicklung können Erleichterungen beschliessen.
Weiterhin gilt: Discos und Tanzlokale geschlossen Erweiterte Maskenpflicht Treffen im öffentlichen Raum mit maximal 15 Personen Private Treffen mit maximal 10 Personen Homeoffice (Empfehlung) Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule Fernunterricht an Hochschulen Zwei-Haushalte- Regelung (Empfehlung) Quelle: Bundesrat, 18.12.20 13.03.20 Verbot Veranstaltungen > 100 Personen Einführung Schengen-Grenzkontrollen Einreise aus Italien mit Ausnahmen verboten 10 Mrd. Fr. Soforthilfe Kein Unterricht an Schulen Max. 50 Personen in Restaurants, Bars, Diskotheken 18.03.20 Betreibungsverbot bis 19. April Grenzkontrollen und Einreiseverbote ausgedehnt 20.03.20 Versammlungsverbot > 5 Personen Massnahmenpaket von 32 Mrd. Fr. Ausweitung, Vereinfachung der Kurzarbeit 25.03.20 Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen (20 Mrd. Fr.) Anpassungen bei Kurzarbeitentschädigung 03.04.20 Bürgschaftsvolumen für Liquiditätshilfen auf 40 Mrd. Fr. erhöht 08.04.20 Shutdown bis 26. April verlängert, schrittweise Lockerung Ende April Ausweitung Kurzarbeit 16.03.20 «Ausserordentliche Lage» Einsatz von rund 8000 Armeeangehörigen in Spitälern, Logistik und Sicherheitsbereich Grenzkontrollen zu Deutschland, Österreich und Frankreich sowie Einreiseverbote Geschäfte müssen schliessen (ausser Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen)

SRF 4 News, 18.12.2020, 15.30 Uhr. ; 

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