Schon gemäss heutiger Bundesverfassung muss der Bund dafür sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zu sicheren Versorgung der Bevölkerung leistet. Was also bewegt den Bauernverband, die Ernährung zusätzlich abzusichern? Fragen an den Präsidenten des Bauernverbandes, Markus Ritter.
SRF News: Der Gegenvorschlag zur SBV-Initiative ist sehr deutlich durchgekommen. Ziehen Sie das Begehren jetzt zurück?
Markus Ritter: Wenn die Schlussabstimmung am 14. März in beiden Räten erfolgreich ist, wird die Initiative am Mittag zurückgezogen.
So kommt nun wohl im Herbst der Gegenvorschlag vors Volk, der aber sehr vage formuliert ist. Warum reicht die Bundesverfassung nicht aus?
Das Konzept des jetzigen Gegenvorschlages geht viel weiter und über die Landwirtschaft hinaus. Es geht vom Feld bis auf den Teller – mit Bestimmungen für die Verarbeitung und den Handel, aber auch die Konsumenten sind eingeschlossen. Alle können einen Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten.
In beiden Räten erklärten die Kommissionsprecher, der Artikel löse weder Gesetzesänderungen aus, noch gebe es neuen Subventionen. Ist es doch ein Papiertiger?
Nein, das ist nicht richtig. Die Formulierung war immer, dass der Artikel keine «direkten» Gesetzesanpassungen auslöst. Man wird also nicht gesetzgeberisch tätig aufgrund der Annahme dieses Artikels durch das Volk, sondern erst in den normalen Gesetzesanpassungen der kommenden Jahre. Etwa bei der nächsten Agrarreform «Agrarpolitik AP 2022 plus», wo der neue Artikel berücksichtigt werden muss.
Laut Gegenvorschlag muss der Bund die Voraussetzungen zur Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion insbesondere des Kulturlandes schaffen. Wie soll das gehen?
Wichtige Grundlage im Baugebiet ist für die Bauern die vom Volk angenommene Raumplanungsgesetz-Revision 1. Hier wird es eine weitere Revisionsetappe ausserhalb des Baugebiets geben. Da ist es uns wichtig, dass den Fruchtfolgeflächen Sorge getragen und im Berggebiet die Verwaldung eingeschränkt wird. Viele Flächten verganden heute. Da wollen wir aktiv werden. Aber auch beim Bodenschutz, wo die Qualität des Bodens erhalten bleiben soll. Denkbar sind hier viele Massnahmen.
In der Initiative wurden immerhin noch wirksame Massnahmen gefordert. War das nicht um einiges griffiger als der Gegenvorschlag?
Nein. Der Gegenvorschlag ist in diesem Bereich sogar griffiger. Denn es ist von zu schaffenden Voraussetzungen für die Sicherung des Kulturlandes die Rede. Die Initiative war dagegen nur gegen den Verlust von Kulturland gerichtet.
Nun heisst es, es müssten grenzüberschreitende Handelsbeziehungen angestrebt werden. Wird der Gegenvorschlag zum Eigentor, einem Freipass für Freihandelsabkommen?
Nein. Genau dieser Punkt wurde heute geklärt. Der Bundesrat stellte klar, dass es dabei um die heute notwendigen Handelsbeziehungen für Produktionsmittel und die uns fehlenden Lebensmittel geht. Auch wird mit einem Zusatz präzisiert, dass diese Beziehungen zur Nachhaltigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Die Formulierung ist also in unserem Sinn.
Das Interview führte Philipp Burkhardt.