Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Europäischer Gerichtshof Anti-Covid-Massnahmen: Unzulässige Beschwerde der Gewerkschaften

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) tritt nicht auf eine Klage von Genfer Gewerkschaften gegen das während der Corona-Pandemie in der Schweiz eingeführte Demonstrationsverbot ein.
  • Das hat die Grosse Kammer dieses Hofes am Montag entschieden.
  • Die erste Instanz hatte die Beschwerde der Genfer Gemeinschaft für gewerkschaftliche Aktion 2022 noch gutgeheissen.

Sie befand eine Klage des Dachverbandes der Genfer Gewerkschaften CGAS für unzulässig. Diese Organisation habe, als sie sich an den EGMR wandte, in der Schweiz noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Im März des vergangenen Jahres hatte die erste Kammer des EGMR das Demonstrationsverbot während der Corona-Pandemie noch als Verstoss gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention beurteilt.

Menschen.
Legende: Eine Corona-Demonstration in Oerlikon im Februar 2022. Keystone/Ennio Leanza/Archiv

Die erste EGMR-Kammer kam damals zum Schluss, das vom Bundesrat Mitte März 2020 verhängte Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum habe nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen gestanden. Die Genfer Gewerkschaften klagten, weil ihnen die Durchführung des 1.-Mai-Umzuges 2020 verboten worden war.

Audio
Archiv: Strassburger Richter verurteilen Schweiz wegen Demo-Verbot
aus Rendez-vous vom 15.03.2022. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 31 Minuten 14 Sekunden.

SRF 4 News, 27.11.2023, 16:00 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel