- Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm sistiert vorläufig seine Mitgliedschaft bei der SVP.
- Grund dafür ist seine Verurteilung: Das Bezirksgericht Zürich hat den 40-Jährigen wegen Körperverletzung sowie wegen verbotener Pornografie schuldig gesprochen.
- Seine Tätigkeit im Schwyzer Kantonsparlament will Diethelm als Parteiloser weiterführen.
«Hiermit erkläre ich, dass ich meine Parteimitgliedschaft in der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bis zu einem rechtsgültigen Urteil sistiere» – dies schreibt der Schwyzer Kantonspolitiker Bernhard Diethelm auf seiner Webseite.
Vorläufig werde er weder an Sitzungen noch Versammlungen teilnehmen. «Pflichtbewusst» und «in gewohnt gewissenhafter Weise» wolle er jedoch weiterhin als Kantonsrat amten.
Kantonalpartei hat Druck gemacht
Damit gibt der Mann aus Vorderthal einer Forderung der SVP-Kantonalpartei nach. Diese hatte bereits Ende Juni von der zuständigen Ortspartei Wägital verlangt, Diethelms Mitgliedschaft zu sistieren. Denn damals drangen die Vorwürfe aus der Anklageschrift an die Öffentlichkeit.
Bei der SVP Wägital heisst es auf Anfrage, dieser Schritt sei für alle Seiten die beste Lösung. Die Ortspartei habe aber keinen Druck ausgeübt. Auch SVP-Kantonalpräsident Roman Bürgi ist erleichtert, dass Diethelm nun aus freien Stücken seine Mitgliedschaft auf Eis legt. «Vorläufig ist dieses Kapitel für uns abgeschlossen.»
Ging es der SVP vor allem darum, die Reputation der Partei zu schützen? «Ja, das war sehr wichtig», sagt Bürgi. «Wir wollten uns klar distanzieren. Wir sind froh, können wir uns nun wieder für Land und Leute einsetzen.»
Dass Bernhard Diethelm weiterhin im Kantonsparlament politisieren will, entlockt Bürgi allerdings einen kleinen Seufzer. «Wir können das nicht beeinflussen. Er ist ein gewähltes Mitglied des Kantonsrates. Was aber sicher ist: Er wird keiner Partei mehr angehören.»
Ich glaube, wir haben gut und schnell gehandelt.
Bevor die SVP des Kantons Schwyz den Fall ad acta legt, will sie ihn intern nochmals aufrollen. Hätte die Partei allenfalls früher reagieren müssen – zumal Diethelm schon im Jahr 2021 vorläufig festgenommen worden war? Bürgi ist der Meinung: Nein. «Wir wurden erst am vorletzten Freitag richtig kontaktiert.» Von da an habe die Partei alle Hebel in Bewegung gesetzt. «Ich glaube, wir haben gut und schnell gehandelt.»
Beide Seiten wollen Berufung anmelden
Auf dem politischen Parkett dürfte also vorläufig Ruhe einkehren – auf der juristischen Ebene jedoch zieht der Fall weitere Kreise. Das Urteil wird voraussichtlich von beiden Seiten ans Zürcher Obergericht weitergezogen: Neben der Staatsanwaltschaft will auch Bernhard Diethelm vorsorglich Berufung anmelden, wie sein Anwalt auf Anfrage mitteilt.
Sobald das begründete Urteil des Bezirksgerichts Zürich vorliege, werde Diethelm entscheiden, ob er wirklich weiterziehe, schreibt sein Anwalt in einer Stellungnahme. Eine fristgemässe vorsorgliche Berufungsanmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Fall ans Obergericht weiterziehen zu können.
Bis zu einem rechtsgültigen Urteil will sich Bernhard Diethelm nicht weiter äussern.