- Seit September 2014 läuft gegen den Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst, der sich heute nur noch Peter Meyer nennt, ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
- Das Strafverfahren wurde eröffnet, nachdem mehrere Patientinnen von Meyer-Fürst Anzeige erstattet hatten. Die durchgeführten Operationen waren misslungen, die betroffenen Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon.
- Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen, dass Meyer-Fürst bis heute noch nie durch den zuständigen Staatsanwalt einvernommen wurde.
«Es trifft zu, dass es bis heute zu keiner Einvernahme von Dr. Meyer gekommen ist», bestätigt die Staatsanwaltschaft Zürich: Über die Gründe, warum die geplanten Einvernahmen nicht durchgeführt werden konnten und auf unbestimmte Zeit verschoben werden mussten, kann die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt».
Trotzdem Geld für Opfer?
Bettina Umhang ist Anwältin und vertritt drei Frauen, die Anzeige erstattet haben. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, möchte sie nicht konkret Stellung nehmen zum Strafverfahren, fügt aber an: «Es geht insbesondere darum, das Leid der Opfer finanziell aufzufangen. Hier ist es möglich, dass sich die Opfer und der verantwortliche Arzt aussergerichtlich einigen können». Voraussetzung ist, dass der Arzt eine Haftpflichtversicherung hat. Laut Bettina Umhang hat Peter Meyer-Fürst eine solche Versicherung.
Schulden in Millionenhöhe
Ein Betreibungsregisterauszug von Peter Meyer-Fürst zeigt, dass er Ende 2014 mit über 1,4 Millionen Franken verschuldet war. «Dieser Auszug zeigt, dass bei ihm kaum noch Geld zu holen ist, deshalb ist es umso wichtiger, dass die Opfer über die Haftpflichtversicherung Geld erhalten», erklärt Betttina Umhang.
Ob es bereits zu Zahlungen gekommen ist, möchte Bettina Umhang nicht sagen, da diese Fälle noch nicht abgeschlossen sind. Peter Meyer-Fürst wollte gegenüber «Schweiz aktuell» keine Stellung nehmen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.