- Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat der Staatsanwaltschaft die Auswertung des beim Onlineportal «Inside Paradeplatz» (IP) beschlagnahmten Materials untersagt.
- Es bestehe kein «nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses in der Strafsache um Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni in den Redaktionsräumen von IP und im Privatdomizil von Betreiber Lukas Hässig eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Dabei stellte sie Computer, Telefon, Dokumente und Notizen sicher. Hässig liess alles siegeln.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft veranlasste die Hausdurchsuchung und die Ermittlung gegen die Plattform aufgrund eines Urteils des Obergerichts.
Wie die Finanzplattform mitteilte, stützte das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich am 2. Juli die Siegelung. IP veröffentlichte den entsprechenden Ausschnitt aus dem Urteil als Bild.
Das Urteil verhindert, dass die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Materialien für die laufende Strafuntersuchung gegen Hässig nutzen kann.