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Fall Pierin Vincenz Staatsanwalt darf Daten von «Inside Paradeplatz» nicht auswerten

  • Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat der Staatsanwaltschaft die Auswertung des beim Onlineportal «Inside Paradeplatz» (IP) beschlagnahmten Materials untersagt.
  • Es bestehe kein «nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses in der Strafsache um Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni in den Redaktionsräumen von IP und im Privatdomizil von Betreiber Lukas Hässig eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Dabei stellte sie Computer, Telefon, Dokumente und Notizen sicher. Hässig liess alles siegeln.

Ein Mann mit Brille und weissen Haaren spricht in ein Mikrofon.
Legende: Journalist Lukas Hässig vom Portal «Inside Paradeplatz» während eines Medienbriefings bei der Schweizerischen Nationalbank in Zürich. (19.06.2025) Keystone / MICHAEL BUHOLZER

Die Zürcher Staatsanwaltschaft veranlasste die Hausdurchsuchung und die Ermittlung gegen die Plattform aufgrund eines Urteils des Obergerichts.

Wie die Finanzplattform mitteilte, stützte das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich am 2. Juli die Siegelung. IP veröffentlichte den entsprechenden Ausschnitt aus dem Urteil als Bild.

Das Urteil verhindert, dass die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Materialien für die laufende Strafuntersuchung gegen Hässig nutzen kann.

«Inside Paradeplatz» brachte den Stein ins Rollen

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Auf «Inside Paradeplatz» war 2016 ein Beitrag erschienen, wonach Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2.9 Millionen Franken empfangen habe. Darin stellte Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.

Dieser Blogbeitrag sowie weitere Recherchen des Journalisten sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schliesslich auch dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma aktiv wurde.

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfach ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe. Das Obergericht wird im Sommer 2026 den Berufungsprozess durchführen.

SRF 4 News, 07.07.2025, 15:00 Uhr ; 

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