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Fall Sperisen Gegen fünf Bundesrichter wurde Strafanzeige eingereicht

  • Gegen fünf Bundesrichter, die mit dem Fall Sperisen betraut waren, ist im Kanton Waadt Strafanzeige eingereicht worden.
  • Javier Figueroa, die frühere rechte Hand des ehemaligen Polizeichefs von Guatemala, beschuldigt sie der Ehrverletzung.
  • Eric Cottier, Staatsanwalt des Kantons Waadt, bestätigte eine entsprechende Meldung des Westschweizer Radios RTS vom Montag.

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Der Fall Sperisen: Wegweisendes Urteil für die Schweizer Justiz
aus HeuteMorgen vom 29.11.2019. Bild: Keystone SDA
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 29 Sekunden.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft sei zuständig, weil sich das Bundesgericht in Lausanne befindet. Die Anzeige werde derzeit geprüft, sagte Cottier.

Die Anwälte von Figueroa werfen den Richtern der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vor, den Namen ihres Klienten im Urteil gegen Sperisen 123 Mal genannt und ihn als Verantwortlichen verschiedener Morde bezeichnet zu haben, als er unter dem Kommando von Sperisen als Polizeichef von Guatemala stand.

Figueroa war Sperisens Stellvertreter und hat in Österreich Asyl erhalten. Dort wurde er 2013 von einem Gericht von allen Vorwürfen freigesprochen. Figueroa kritisiert, dass er von den Schweizer Richtern als Anführer einer Todesschwadron dargestellt und damit in seiner Ehre verletzt worden sei.

Urteilsaufhebung gefordert

Bereits im Februar waren Figueroas Genfer Anwälte Pierre Schifferli und Charles Poncet ans Bundesgericht gelangt. Sie verlangten die Aufhebung der Verurteilung Sperisens vom November 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Gehilfenschaft zu Mord.

Der Fall Sperisen

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Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger Erwin Sperisen war von 2004 bis 2007 Chef der Nationalpolizei von Guatemala. In dieser Zeit wurden bei der Erstürmung von Gefängnissen Häftlinge getötet. Sperisen flüchtete 2007 in die Schweiz. Er lebte hier fünf Jahre unbehelligt, bis Menschenrechtsorganisationen Ermittlungen verlangten. 2018 wurde Sperisen wegen Gehilfenschaft bei sieben Hinrichtungen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil im November 2019.

Angezeigt wurde unter anderen der frühere Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Dieser führt die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Abklärung im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre.

Recherchen verschiedener Medien hatten aufgedeckt, dass die Zuger Firma Crypto jahrelang an ausländische Regierungen und Armeen Chiffriergeräte verkaufte, die manipuliert waren. Damit konnten die Geheimdienste der USA und von Deutschland die darüber laufenden Kommunikationen ohne grossen Aufwand entschlüsseln.

SRF4 News, 14.00 Uhr; ;

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