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Fall vor Bezirksgericht Zürich Rentnerin hat sich eine Katze angefüttert – und kann sie behalten

Ein nicht alltäglicher Fall vor Gericht endet mit einem Vergleich der früheren und der neuen Besitzerin der Katze.

Sie wollte diese Katze wohl unbedingt: Eine 68-jährige Zürcherin hat während zehn Monaten systematisch den Nachbarskater gefüttert – und ihn dafür in die eigene Wohnung reingelassen. Und dies, obwohl die eigentliche Besitzerin ihr das schriftlich untersagt hatte.

Doch davon liess sich die Rentnerin offenbar nicht abhalten. Sie machte unbeirrt weiter mit der sogenannten Anfütterung des Nachbarskaters. Augenscheinlich so konsequent, dass die Katze nicht mehr zur eigentlichen Besitzerin zurückkehrte.

Katze von vorne
Legende: Zehn Monate lang hat eine Zürcher Rentnerin die Nachbarskatze angefüttert – und ist damit vor Gericht gelandet. (Symbolbild) Keystone / Gaetan Bally

Die Beschuldigte programmierte ihre eigene Katzenklappe zudem so um, dass «Leo» jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Das Nachsehen hatte denn auch die eigentliche Besitzerin: Diese präparierte nämlich jeweils nutzlos das Futter für ihre Katze.

Strafbefehl nicht akzeptiert – so kam es zum Prozess

In der Folge erwirkte die eigentliche Besitzerin des Katers Leo einen Strafantrag: Die Staatsanwaltschaft wollte die Rentnerin mithin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilen.

Dazu sollte eine Busse von 800 Franken kommen. Weil die 68-jährige Rentnerin den Strafbefehl aber nicht akzeptierte, kam es nun zum Gerichtsprozess.

Bezirksgebäude Bülach von vorne
Legende: Fälle wie dieser landen zunehmend vor Gericht, weil die rechtmässigen Besitzer die «Fütterer» anzeigen. So stand eine 59-Jährige im Mai 2022 deswegen vor dem Bezirksgericht Bülach (im Bild). Die Richterin sprach sie aber frei – es habe keine Beweise für systematisches «Anfüttern» gegeben. Keystone / Walter Bieri

Und so standen die beiden Nachbarinnen diese Woche vor dem Bezirksgericht Zürich – beide erschienen mit ihren Anwälten. Am Ende des Prozesses, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, zeigte sich: Es ist zu einem Vergleich gekommen. Heisst: Die beiden Frauen haben sich quasi ohne weitere Schritte geeinigt.

Leo hat nun eine neue Besitzerin

Wie der Vergleich inhaltlich aussieht, ist nicht bekannt. Nur so viel: Die 68-Jährige kann Leo nun behalten. Ihre Anfütterungstaktik darf man – zumindest aus ihrer Perspektive – also als durchaus erfolgreich bezeichnen.

Anfüttern ist strafbar

Box aufklappen Box zuklappen

Rechtlich gesehen sind Katzen «fremdes Eigentum». Das systematische «Anfüttern» und Hereinlassen einer fremden Katze gilt als unrechtmässige Aneignung. Solange Nachbarskatzen jedoch nur gelegentlich gefüttert werden, ist dies nicht strafbar.

Zu einem anderweitigen Urteil kam es nicht. Die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück. Die Kosten gehen auf die Gerichtskasse. Der Fall «Leo» ist somit abgeschlossen – und die beiden Nachbarinnen mögen ihn wohl auch zu den Akten legen. Bleibt zu hoffen, dass der Besitzerinnenwechsel auch Kater Leo passt.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 6.5.2025, 12:03 Uhr ; 

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