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Weiterer Rückschlag für die Bundesanwaltschaft
Aus Info 3 vom 05.05.2021. Bild: Keystone
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Fifa-Ermittlungen Bundesanwalt Keller darf nicht gegen Infantino ermitteln

  • Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln.
  • Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen. Grund sind öffentliche Äusserungen Kellers.

Die Beschwerdekammer stützt ihren Entscheid auf Aussagen Kellers in drei Medienmitteilungen und eine Aussage in einer juristischen Fachzeitschrift. Sie sah dadurch Ausstandsgründe für Keller als gegeben an. Die Unbefangenheit des ausserordentlichen Bundesanwalts gegen den Fifa-Präsidenten dürfe zu Recht bezweifelt werden.

Nicht eingetreten ist die Kammer auf ein Begehren Infantinos, alle bisherigen Amtshandlungen gegen ihn durch Keller für nichtig zu erklären.

Fragwürdige Medienmitteilungen

Keller hatte etwa Medienmitteilungen darüber veröffentlicht, dass das Bundesstrafgericht Anträge von Infantino abgelehnt habe oder darüber, dass es auch weitere Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen gebe.

Für Keller ist es peinlich, dass er hier zurückgepfiffen wird.
Autor: Nicole Marti Bundesgerichtskorrespondentin von Radio SRF

So etwa, dass Infantino auf Kosten der Fifa einen Privatjet gemietet habe. In diesen Äusserungen hat Keller jeweils nicht darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung gilt. «Für Keller ist es peinlich, dass er hier zurückgepfiffen wird», sagt Nicole Marti, Bundesgerichtskorrespondentin von SRF. Keller habe schon mehrmals durch unkonventionelle Untersuchungsmethoden auf sich aufmerksam gemacht.

Dass ein Bundesanwalt jeweils eigene Medienmitteilungen verschicke, sei aussergewöhnlich. «Damit hat er sich angreifbar gemacht und darf jetzt eben nicht mehr gegen Infantino ermitteln.»

Schlappe auch für die Politik

Eine Schlappe sei der Gerichtsentscheid aber auch für die Gremien, die Keller eingesetzt hätten, um die Strafanzeigen gegen Infantino und den früheren Bundesanwalt Michael Lauber zu untersuchen, so Marti. Nämlich die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) sowie die Gerichtskommission des Parlaments.

Ob Kellers Ermittlungen gegen Lauber vom Gerichtsentscheid betroffen sind, ist für Marti noch unklar: «Die Frage ist, ob die Gerichtskommission des Parlaments überhaupt noch will, dass Keller weiter gegen den Ex-Bundesanwalt ermittelt. Es geht hier nicht nur darum, ob das rechtlich noch möglich ist, sondern auch darum, ob Keller noch glaubwürdig ist.»

Keller weist Vorwürfe zurück

Stefan Keller teilte mit, die Konsequenzen des Entscheids mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und der Gerichtskommission abklären. Die im Urteil erhobenen Vorwürfe, er habe «irreführende und tatsachenwidrige Informationen kommuniziert», wies Keller zurück.

SRF 4 News, 05.05.2021, 11:00 Uhr;

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