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Finanzausgleich 2018 Geberkantone müssen nächstes Jahr mehr zahlen

  • Der Bundesrat hat die definitiven Ausgleichszahlungen im Finanzausgleich 2018 festgelegt.
  • Im Ressourcenausgleich erhalten die Nehmerkantone vom Bund und von leistungsfähigen Kantonen insgesamt 4,074 Milliarden Franken – rund 125 Millionen mehr als 2017.
  • Die markante Zunahme ist auf höhere Auszahlungen an andere ressourcenschwache Kantone zurückzuführen. Die Geberkantone zahlen deshalb mehr.

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Die Rechnung für Zürich, den grössten Geberkanton, steigt von 510 auf 526 Millionen Franken. Auch Genf mit 394 Millionen zahlt mehr. Der Kanton Zug zahlt dagegen weniger, noch 311 statt 340 Millionen. Obwalden zählt neu zu den Geberkantonen, Waadt wird zum Nehmerkanton.

Bund zahlt mehr

Der Beitrag der Geberkantone liegt nächstes Jahr bei 1,651 Milliarden, 3,3 Prozent mehr als 2017. Der Beitrag des Bundes beläuft sich auf 2,423 Milliarden Franken, was einem Plus von 3,1 Prozent entspricht.

Grösster Nehmerkanton bleibt der Kanton Bern. Er erhält rund 1,202 Milliarden Franken aus dem Ressourcenausgleich, der Kanton Wallis 620 Millionen und der Kanton St. Gallen 451 Millionen, wie die Finanzverwaltung in einer Mitteilung schreibt.

Graubünden profitiert

Neben dem Ressourcenausgleich gibt es den Lastenausgleich für jene Kantone, die aufgrund von geografisch-topografischen oder soziodemografischen Gegebenheiten überdurchschnittliche Ausgaben haben. Insgesamt geht es um 718 Millionen Franken. Am meisten profitiert der Kanton Graubünden, gefolgt von den Kantonen Genf und Zürich.

Der Härteausgleich schliesslich gleicht Mehrbelastungen durch den Systemwechsel zum neuen Finanzausgleich aus. Am stärksten profitieren die Kantone Freiburg und Neuenburg.

Die vom Bundesrat beschlossenen Ausgleichszahlungen weichen leicht von jenen Zahlen ab, welche die Finanzverwaltung im Juni in die Anhörung geschickt hatte. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) habe kleine Anpassungen der Datengrundlage beantragt, schreibt die Finanzverwaltung. Die Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen seien aber marginal.

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