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Finanzausgleich des Bundes Reiche Kantone sollen weniger bezahlen müssen

Geber- und Nehmerkantone haben sich auf Anpassungen beim Nationalen Finanzausgleich geeinigt. Das Seilziehen soll ein Ende haben.

  • Die Summe des Ressourcenausgleichs soll künftig direkt über das Gesetz gesteuert werden. Das hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) entschieden. Damit würde nicht mehr das Parlament alle vier Jahre darüber befinden.
  • Die vorgesehenen Anpassungen beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) würden dazu führen, dass einige Nehmerkantone weniger Zahlungen erhalten. Die Geberkantone würden eher entlastet.
  • Die Ausgleichssumme soll sich neu stärker am tatsächlichen Ausgleichsbedarf orientieren. Der ressourcenschwächste Kanton soll künftig so viele finanzielle Mittel zur Verfügung haben, dass er am Ende auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts kommt. Heute gilt ein Richtwert von mindestens 85 Prozent. Der tatsächlich erreichte Wert liegt momentan aber bei 87,8 Prozent.
  • Es geht nun ein Bericht an den Bundesrat, damit dieser eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich in die Wege leiten kann. Auch das Parlament muss der Reform dann noch zustimmen.

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Schwyzer Regierungsrats Franz Marty hat das neue Modell für den Ressourcenausgleich unter den Kantonen entwickelt. Die Höhe der Ausgleichszahlungen würde nicht mehr im Vierjahres-Rhythmus vom Parlament justiert, sie wären gesetzlich geregelt. «Das ist ganz klar ein politischer Kompromiss», sagt Marty dazu.

Symbolbild: Hand in einem Sack mit 10-Franken-Noten.
Legende: Der Finanzausgleich soll angepasst werden. Keystone

200 Millionen weniger für Bern

Das neue System führt dazu, dass die ressourcenschwachen Kantone ab dem Jahr 2020 deutlich weniger Geld erhielten. Für den Kanton Bern zum Beispiel könnte das pro Jahr eine Einbusse gegenüber dem jetzigen System von bis zu 200 Millionen Franken bedeuten. Damit dieser Finanzschock besser absorbiert werden kann, soll das neue Modell nicht auf einen Schlag eingeführt werden. Es ist eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen.

21 Kantone haben dem Systemwechsel zugestimmt, vier votierten dagegen, einer enthielt sich der Stimme. «Es war ein harter Kampf», sagt Regierungsrätin Barbara Janom Steiner aus dem ressourcenschwachen Kanton Graubünden. Wie die meisten Kantone müsste auch Graubünden mit dem neuen Modell massive Abstriche in Kauf nehmen.

Solidarität ist keine Einbahnstrasse.
Autor: Barbara Janom Steiner Regierungsrätin Graubünden

Doch den ressourcenschwachen Kantonen ist klar, dass man die Geberkantone nicht überfordern darf.«Solidarität ist keine Einbahnstrasse», so Janom Steiner. «In diesem Sinne haben die Nehmerkantone diesen Optimierungsvorschlägen, die ganz klar zugunsten der Geberkantone ausfallen, zugestimmt.»

Allerdings hätten auch die Geberkantone nicht alles erhalten, was sie sich gewünscht hatten. Trotzdem sagt der Genfer Finanzdirektor Serge dal Busco, dass es ein guter Kompromiss sei. «Der NFA ist dadurch gestärkt worden.» Beide Seiten seien aufeinander zugekommen, freut sich auch der abtretende Präsident der KdK, Regierungsrat Jean-Michel Cina aus dem Kanton Wallis: «Wir entpolitisieren das System.»

Modell muss noch durch die Räte

Allerdings muss das neue Modell noch vom Bundesrat und vom eidgenössischen Parlament akzeptiert werden. Und auch der Bund hätte eine Kröte zu schlucken: Gemäss dem neuen Modell müsste er zwar rein rechnerisch weniger in den Finanzausgleich einzahlen, doch die Nehmerkantone erwarten, dass der Bund auch in Zukunft die gleiche Summe beisteuern wird, wie bisher zugesagt.

Noch gibt es also Hürden, die das neue Modell des Nationalen Finanzausgleichs nehmen muss, damit es ab 2020 umgesetzt werden kann.

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