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Neuer Anlauf zur finanziellen Absicherung nach Erdbebenschäden
Aus Info 3 vom 09.11.2022. Bild: Keystone
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Finanzierung des Wiederaufbaus Hauseigentümer sollen nach schwerem Erdbeben Beitrag leisten

  • Schwere Erdbeben sind in der Schweiz äusserst selten. Wenn es aber ein solches geben würde, ist mit enormen Schäden zu rechnen.
  • Wer für die Schäden aufkommen würde, ist unklar. Eine schweizweite obligatorische Erdbebenversicherung gibt es hierzulande nicht.
  • Der Bundesrat schlägt nun vor: Alle Hauseigentümer sollen einen Beitrag zum Wiederaufbau nach einem schweren Erdbeben leisten.

Im Gegensatz zum Schutz vor anderen Naturgefahren ist im Fall von Erdbeben der Versicherungsschutz lückenhaft. Es gibt weder ein Obligatorium noch eine Versicherungslösung für die ganze Schweiz. So sind nur etwa 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert.

Erdbeben sind deshalb auch schon als das am meisten unterschätzte Risiko für die Schweiz bezeichnet worden. Im letzten Jahr hat deshalb das Parlament gegen den Willen des Bundesrates entschieden, die Grundlagen für einen neuen Ansatz ausarbeiten zu lassen – die Eventualverpflichtung.

Kostenbeteiligung erst nach dem Schaden

Mit diesem Ansatz würden sich die Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Fall eines schweren Erdbebens finanziell am Wiederaufbau beteiligen. Mario Tuor, Kommunikationschef beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, erklärt: «Erst wenn ein schweres Erdbeben eintritt, würden Hauseigentümer um einen Beitrag gebeten.»

Anders also als bei einer Versicherung, wo die Prämie regelmässig bezahlt wird, oder einem Fonds, der gespeist wird, werden die nötigen Beiträge im Fall der Eventualverpflichtung erst nach dem Ereignis eingezogen.

Ein Mitarbeiter des SED überwacht eine Statusübersicht verschiedener seismischer Stationen in der Schweiz.
Legende: Ein Mitarbeiter des Schweizerischen Erdbebendiensts (SED) überwacht eine Statusübersicht verschiedener seismischer Stationen in der Schweiz. Keystone/Christian Beutler

Damit die Schäden rasch geschätzt werden können, sollen grosse Gebäudekomplexe und auch Bundesbauten nicht einbezogen sein. Ferner ist der Betrag der Hauseigentümer gedeckelt mit maximal 0.7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme.

Somit könnten aktuell Gebäudeschäden in der Höhe von bis zu rund 20 Milliarden Franken abgedeckt werden, teilt der Bundesrat mit.

Neuer Anlauf nach gescheiterten Projekten

Es würden dabei alle Hauseigentümerinnen gleich behandelt und nicht etwa risikobasiert, wie Tuor erläutert: «Im Sinne einer solidarischen Lösung müssten sämtliche Hauseigentümer in der Schweiz ihren Beitrag zum Wiederaufbau leisten, unabhängig vom genauen Ort des Erdbebens.»

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Kantonal unterschiedliche Erdbebensicherheit
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Die genauen Details sollen bis Ende nächsten Jahres vorgelegt werden können. Vor einem Jahr hatte sich der Bundesrat noch gegen solche Abklärungen ausgesprochen, mit dem Hinweis auf die vielen gescheiterten Versicherungsprojekte zum Erdbebenrisiko und der weitverbreiteten Skepsis.

Eine obligatorische Versicherung auf nationaler Ebene hatte ebenso wenig eine Chance wie eine Vereinbarung zwischen den Kantonen.

Info3, 09.11.2022, 17 Uhr

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