- Auslöser für die Untersuchungen war laut Recherchen des «Tagesanzeigers» ein Verdacht im Zusammenhang mit Budlov. Dieser lautete: Luftwaffen-Kommandant Aldo Schellenberg habe militärische Informationen über das gescheiterte Fliegerabwehrsystem an Unbefugte weitergegeben.
- Die Militärjustiz kam dann aber zum Schluss, dass Schellenberg kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne.
- Armeechef André Blattmann hatte den massgeblichen Untersuchungsbefehl offenbar am 16. November erteilt. Ein Sprecher der MIlitärjustiz betonte, dabei sei es nicht um eine bestimmte Person, sondern um die Abklärung eines Sachverhalts gegangen.
- Weitergeführt werden die Ermittlungen indes nicht. Dies hat Armeechef André Blattmann am 29. Dezember so entschieden, wie ein Armeesprecher gegenüber SRF bestätigte. Blattmann folgt damit dem Antrag des militärischen Untersuchungsrichters.
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Fliegerabwehrsystem Bodluv Keine Dienstgeheimnisverletzung – Blattmann schliesst Fall ab
Der Armeechef hatte die Untersuchungen im November in Gang gesetzt. Deren Fokus: das gescheiterte Raketenprojekt Bodluv.
SRF 4 News, 5 Uhr: srf/sda/spic; maiu