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Flugticket-Rückerstattung Dank Friedensrichter geht es plötzlich schnell

Ein Edelweiss-Kunde wartet nach einem annullierten Flug vergeblich auf eine Rückerstattung. Doch er lässt nicht locker.

Ein Zürcher Jurist wollte im April nach Florida fliegen – gemeinsam mit einer Begleitperson. Er hatte den Flug auf der Homepage der Fluggesellschaft Edelweiss gebucht und rund 2000 Franken dafür bezahlt.

Als dann Mitte März klar wurde, dass er die Reise wegen Corona nicht antreten kann, meldete er sich bei der Airline. Diese bot ihm an, den Flug zu verschieben oder das Geld zurückzubekommen. Er entschied sich für das Geld ­ und hörte wochenlang nichts mehr von Edelweiss.

Rechnung geschickt und Verfahren eingeleitet

«Ich ging davon aus, dass die Fluggesellschaft meine Forderung vergessen hat und habe ihr deshalb eine Rechnung geschickt», sagt der Jurist, der als Rechtsberater arbeitet. Edelweiss reagierte aber weder auf die Rechnung noch auf die Mahnung.

«Ich habe deshalb beim Friedensrichter in Kloten ein Verfahren eingeleitet», sagt der «Espresso»-Hörer. Und dann ging es – Zufall oder nicht – plötzlich schnell. Kaum hatte der Friedensrichter das Verfahren eröffnet, trafen die 2000 Franken auf dem Konto des Hörers ein.

Grundsätzlich sei die Rechtslage bei annullierten Flügen klar, sagt der Klotener Friedensrichter Hans-Peter Kasper: «Wer für eine Leistung zahlt, die nicht erbracht wurde, erhält sein Geld zurück.» Aktuell seien etwa ein halbes Dutzend Fälle bei ihm hängig, welche Rückerstattungen wegen des Corona-Virus betreffen. Das sei eine leichte Zunahme im Vergleich zu 2019.

Edelweiss verspricht Rückerstattungen bis Ende Juni

Muss man also wie jener «Espresso»-Hörer gleich den Friedensrichter einschalten, um den Ticketpreis zurückzubekommen? «Nein», sagt Andreas Meier, Edelweiss-Mediensprecher. «Die Rückerstattungen müssen in einem manuellen Prozess verarbeitet werden. Weil die Anfragen wegen der Pandemie so zahlreich waren, dauerte es viel länger als üblich.» Er verspricht, dass bis Ende Juni alle Rückerstattungen ausgezahlt sind.

Swiss hat Rückerstattungsformular wieder aufgeschaltet

Bei der Swiss kann man hingegen noch keinen konkreten Zeithorizont nennen, heisst es bei der Medienstelle: «Aufgrund der aktuellen Lage hat der Kundendienst immer noch ausserordentlich viele Anfragen, deshalb kann sich die Bearbeitung leider verzögern. Auszahlungen werden aber fortlaufend vorgenommen.» Immerhin hat die Swiss das Rückerstattungs-Formular im Internet wieder aufgeschaltet. Dieses war zwischenzeitlich nicht mehr online.

Hilfreiche Links:

Espresso, 12.06.20, 08:13 Uhr

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