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Schwerer Fall von Kindsmisshandlung: Der Prozessauftakt vor dem Zürcher Obergericht
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 29.11.2022. Bild: Keystone/Christof Schuerpf
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Folterregime für eigene Kinder Zürcher Obergericht: Quäl-Eltern sollen jahrelang hinter Gitter

Die Staatsanwaltschaft fordert vor dem Zürcher Obergericht fast 20 Jahre Haft für den Vater und 15 Jahre für die Mutter. Sie hatten ihre Kinder über Jahre misshandelt. Die Eltern selbst wollen einen Freispruch.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ein Zürcher Elternpaar wiegen schwer: Sie sollen ihre Kinder über Jahre körperlich und psychisch massiv misshandelt haben. Dem heute 52-jährigen Mann und der um ein Jahr jüngeren Frau drohen deshalb vor dem Zürcher Obergericht lange Haftstrafen. Die Staatsanwältin forderte für den Vater 19.5 und für die Mutter 15 Jahre Haft.

Kinder mussten laut Anklage Erbrochenes und Kot essen

Besonders zu leiden hatten zwei der insgesamt sieben Kinder. Für sie wurde das Leben zum Martyrium. Dies zeigten die Schilderungen der Staatsanwältin. Die Eltern hätten die Kinder über Nacht und übers Wochenende im Kinderzimmer und später im ungeheizten Naturkeller eingeschlossen – manchmal ohne Licht.

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Aus dem Archiv: Das Urteil vor dem Bezirksgericht Zürich
Aus Schweiz aktuell vom 04.09.2020.
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Auf die Toilette durften Tochter und Sohn nur selten, sie mussten sich auf dem Boden erleichtern. Gemäss Anklage zwangen die Eltern das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes zu essen, den Knaben seinen Kot. Die beiden Kinder waren völlig abgemagert, der Sohn etwa wog im Alter von neun Jahren gerade einmal gut 18 Kilogramm.  

Zudem seien die Kinder getreten und geschlagen worden – mit Gürteln oder Bambusstöcken. An der Tochter habe der Vater zudem sexuelle Handlungen vorgenommen. Diese Misshandlungen hätten schwere Angstzustände ausgelöst. Zeitweise mussten die heute jungen Erwachsenen IV beziehen, sie sind traumatisiert und dauerhaft geschädigt.

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Aufgrund dieses regelrechten Folterregimes will die Anklage die Strafen der Vorinstanz erhöhen. Verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den Vater noch zu 16.5 Jahren Haft, forderte die Staatsanwältin vor Obergericht nun 19.5 Jahre Freiheitsstrafe. Und auch die Mutter soll nicht, wie von der Vorinstanz verhängt, 12 sondern 15 Jahre ins Gefängnis.

Der Schatten eines Menschen, der bedrohlich nach einem Kind greift.
Legende: Gewalt und psychische Folter waren für die Kinder an der Tagesordnung. Nun sollen die Eltern zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Keystone/Patrick Pleul

Die Eltern schoben sich vor Gericht gegenseitig die Schuld zu. Die Mutter warf dem Vater vor, er sei die treibende Kraft hinter den Misshandlungen gewesen. Sie habe stets nur das Beste für die Kinder gewollt. Der Vater gab sich wortkarg. Er sagte, dass ein Schuldspruch im geforderten Strafmass das Schlimmste wäre, was ihm passieren könne. Beide forderten für sich einen Freispruch. Das Urteil wird voraussichtlich erst im Januar kommuniziert.

Verfahren gegen die Behörden

Mit dem Verfahren gegen die Eltern ist die juristische Aufarbeitung des Falles jedoch noch nicht am Ende. Auch gegen Mitglieder der Vormundschaftsbehörde, der früheren Kindesschutzbehörde (eine Aufgabe, die heute von der KESB übernommen wird), wird aktuell ermittelt. Sie sollen untätig geblieben sein, obwohl Nachbarn, Lehrer und Ärzte mehrmals Alarm schlugen.

Die Behörde bot der Familie jeweils nur das Gespräch und ihre Hilfe an, anstatt einzugreifen. Das Bezirksgericht Zürich erstattete deswegen Anzeige gegen frühere Behördenmitglieder. Ob und wann es in dieser Sache zur Anklage kommt, ist noch offen.

SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 29.11.2022, 12:03 Uhr;

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