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Abstimmung am 9. Juni Komitee lanciert Kampagne gegen Freiheits-Initiative

  • Ein unnötiges Volksbegehren mit unabsehbaren Folgen: Das ist in den Augen des Nein-Komitees die Freiheits-Initiative, über die Volk und Stände am 9. Juni abstimmen.
  • Das überparteilich zusammengesetzte Komitee hat seine Argumente vorgestellt.
  • Unnötig sei das Volksbegehren, weil in der Schweiz dessen Kernanliegen, die körperliche Unversehrtheit, schon lange ein verfassungsmässiges Grundrecht sei.

Das schreibt das Nein-Komitee in einer Mitteilung zu seinem Medienauftritt in Bern. Schon heute dürfe niemand ohne ihre oder seine Zustimmung geimpft werden. Auch bei einem befristeten Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen wäre ein solcher Impfzwang ausgeschlossen, hält das Nein-Komitee weiter fest.

Ein Obligatorium wäre zwar gemäss Epidemiengesetz in absoluten Ausnahmesituationen möglich. Vorübergehend könnte beispielsweise nicht geimpftes Personal in bestimmten Bereichen eines Spitals nicht arbeiten. Ein solches Obligatorium habe es aber noch nie gegeben.

Rechtsunsicherheiten befürchtet

An der Spitze des Nein-Komitees stehen Nationalratsmitglieder der SP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Die Gegner führen weiter aus, die Initiative hätte unabsehbare Folgen, weil sie schwammig formuliert sei. Das Wort «impfen» komme nicht vor. Stattdessen forderten die Initianten, dass Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit ohne Zustimmung der Betroffenen nicht vorgenommen werden dürften.

Vor den Medien sagte Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS), in diversen Bereichen würde ein Ja zur Initiative zu Rechtsunsicherheiten führen. So etwa bei der Polizei, welche verdächtige Personen ohne deren Zustimmung nicht mehr abtasten könnte. Auch Blutentnahmen zur Feststellung des Alkoholgehaltes wären nicht mehr möglich.

Initiative biete keine Handhabe, etwas zu verbessern

«Die Initiative ist eine Gefahr für den Rechtsstaat», sagte Nationalrat Nicolas Walder (Grüne/GE). Sie nehme den Behörden wichtige Instrumente aus der Hand. Die Aargauer Mitte-Nationalrätin Maya Bally wies darauf hin, dass die Stimmenden mehrmals an der Urne behördlichen Massnahmen zum Schutz gegen die Corona-Pandemie klar zugestimmt hatten.

Das Komitee spricht deshalb auch von einer überholten Initiative. Die Initiative biete keine Handhabe, etwas zu verbessern, stellte GLP-Nationalrat Beat Flach (AG) fest. Er gehe davon aus, dass das eine grosse Mehrheit der Bevölkerung auch so sehe. Das Nein-Komitee setze aufgrund der klaren Ausgangslage nur ein «Mini-Budget» im Umfang von rund 10'000 Franken für den Abstimmungskampf ein.

Lanciert von Freiheitlichen

Die im Dezember 2021 während der Covid-19-Pandemie eingereichte Initiative fordert das Grundrecht, selbst über sich bestimmen zu können, ohne dass daraus berufliche oder soziale Nachteile entstehen oder eine Busse fällig wird. Artikel 10 der Bundesverfassung, der das Recht auf Leben und persönliche Freiheit regelt, soll ergänzt werden.

Jeder Mensch soll insbesondere das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit haben. Die Initiantinnen und Initianten wollen eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht verbieten, aber nicht nur. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit soll gelten für Impfstoffe, für Chips und für digitale Informationen im Körper. Lanciert hat die Initiative die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS).

Tagesschau, 03.05.2024, 12:45 Uhr ; 

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