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Keine freie Wohnsitzwahl mehr für Ukraine-Flüchtlinge
Aus Espresso vom 09.06.2022. Bild: Keystone / Michael Buholzer
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Frustrierende Wohnungssuche Ukraine-Flüchtlinge: Behörden bremsen Helferin aus

Ende Februar, kurz nach Russlands Einmarsch in die Ukraine, stellte eine Frau ihre Zweizimmerwohnung in der Stadt Zürich rasch und unkompliziert einer Flüchtlingsfamilie zur Verfügung – einer Mutter mit zwei Kindern. Sie selbst zog zu ihrer Schwester nach Brugg (AG).

Nun möchte sie wieder in ihre Wohnung zurück, aber erst, wenn «ihre Familie» eine gute und bezahlbare neue Unterkunft gefunden habe. «Sie ist mir ans Herz gewachsen», erzählt sie dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Sie macht sich deshalb gleich selbst auf die Suche.

Ausserhalb der Stadt gleich zweimal fündig geworden

Doch die Wohnungssuche wird zur frustrierenden Odyssee. Wenig überraschend klappt es in der Stadt Zürich nicht. Maximal 1650 Franken zahlt die Stadt einer dreiköpfigen Familie an die Wohnung. Für eine teurere Lösung hat die ukrainische Mutter kein Geld.

Nach vielen erfolglosen Bewerbungen schreibt die engagierte Helferin Genossenschaften ausserhalb der Stadt an, ob sie eventuell eine freie Wohnung hätten. Nun wird sie fündig: In Birmensdorf und Kloten gibt es je eine Dreizimmerwohnung zu einem fairen Mietzins.

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Doch die Behörden geben kein grünes Licht. Das Aufnahmekontingent sei zurzeit erschöpft, heisst es in den betreffenden Gemeinden.

Die Asylorganisation Zürich (AOZ), die auch für verschiedene Gemeinden im Kanton zuständig ist, teilt ihr mit, da könne man nichts machen. Man suche aber in Zürich nach einer Alternative – sobald die Frau der Familie die Wohnung gekündigt habe. Schweren Herzens entscheidet sie sich schliesslich, der Familie per Ende Juli 2022 zu kündigen. Sie hofft auf eine gute Lösung und ärgert sich darüber, dass die zuständigen Stellen ihre auf dem Silbertablett präsentierten Vorschläge in den Wind geschlagen haben.

«Ohne Regeln wäre das nicht zu bewältigen»

AOZ-Sprecher Martin Roth versteht den Frust. Man müsse aber auch bedenken, dass es angesichts von weit über 50'000 Flüchtlingen aus der Ukraine gewisse Regeln brauche. So können diese Menschen mit Schutzstatus S seit einigen Wochen ihren Wohnsitz nicht mehr frei wählen. Anders als in der Anfangsphase des Krieges, wo rasche und unbürokratische Lösungen gefragt gewesen seien und manche Flüchtende bei Verwandten und Freunden in der Schweiz unterkommen konnten.

Unterdessen werden auch Ukrainerinnen und Ukrainer wie andere Flüchtlinge nach einem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel den Kantonen zugewiesen, und diese verteilen sie auf die Gemeinden. Ist das Kontingent erschöpft, müsse man das respektieren, so Roth.

Privates Engagement: Ja, aber nur in Absprache mit den Behörden

Doch dies sei keine Absage an all jene, die sich privat für die Wohnungssuche engagieren. Im Gegenteil: Man schätze solches Engagement sehr und sei auch weiterhin offen für Unterkunfts-Vorschläge und allenfalls einen Tausch mit einer anderen Gemeinde, heisst es auch in Kloten. «Wichtig ist einfach, dass man sich mit den zuständigen Stellen abspricht und sich über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen informiert», sagt Elsbeth Fässler, die bei der Stadt Kloten für die Abteilung Soziales verantwortlich ist.

Doch noch ein Happy End

Die engagierte Helferin aus Zürich hat sich derweil nicht entmutigen lassen und wurde am Ende doch noch in der Stadt Zürich fündig. Eine Genossenschaft teilte ihr mit, man könne die Familie unterbringen. Die AOZ ist einverstanden.

Espresso, 09.06.2022, 08:13 Uhr

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