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Sonderregelungen beim Mietrecht - wegen ukrainischen Flüchtlingen
Aus Rendez-vous vom 04.05.2022. Bild: Keystone-SDA
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Unterbringung von Flüchtlingen Leerstehende Wohnungen füllen – mit dem «Ukraine-Rabatt»

Rund 45'000 Ukrainerinnen und Ukrainer sind in die Schweiz geflüchtet. Wo sie mittelfristig bleiben können, ist unklar. Potenzial sieht der Bund in leeren Wohnungen. Doch es gibt rechtliche Fallen.

Eine Wohnung für eine gewisse Zeit günstig oder sogar gratis an eine Flüchtlingsfamilie weitergeben: Für Vermieterinnen und Vermieter kann das eine heikle Angelegenheit sein. Und zwar wegen des Schweizer Mietrechts, erklärt Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des Hauseigentümerverbands. «Das heutige Mietrecht ist sehr, sehr formalistisch. Wenn der Vermieter einen kleinen Fehler macht, dann kann das fatale Folgen für ihn haben und sehr teuer werden.»

Finger auf Blatt mit HEV-Logo in Kopfzeile
Legende: Bisher sind nur wenige Eigentümer bereit, ihre Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. Keystone

Ein Fehler wäre zum Beispiel, einer Flüchtlingsfamilie einen Mietvertrag mit einem tiefen Mietzins auszustellen. Also zum Beispiel nur mit den Nebenkosten. Denn je nach Kanton können Folgemieter den letzten Mietvertrag einfordern. «Und dann ficht der neue Mieter unter Umständen diesen Mietzins an und macht geltend, er sei missbräuchlich, der frühere Mieter habe viel weniger bezahlt», erklärt Sommer.

Tipp des Bundesamtes für Wohnungswesen

So würde ein Vermieter, der eigentlich nur helfen wollte, über Jahre auf einem viel zu tiefen Mietzins sitzen bleiben. Das sei ein Problem, sagt Martin Tschirren, Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen. Aber eines, das gelöst werden könne. Und zwar ziemlich einfach: «Wir empfehlen, dass der Mietzins grundsätzlich beibehalten wird, aber dass die Vermieterschaft für diese besondere Situation einen Rabatt gewährt auf den Mietzins – und dies auch schriftlich im Mietvertrag so festhält.»

Martin Tschirren bei einer Medienkonferenz (Archiv)
Legende: Martin Tschirren, Direktor des BWO: «Der Rabatt ist keine Sonderregelung.» Keystone

Das heisst also: Im Mietvertrag einer Dreizimmerwohnung würde dann nach wie vor ein Mietzins von beispielsweise 1600 Franken im Monat stehen, darunter aber der Hinweis auf einen Rabatt von beispielsweise ebenfalls 1600 Franken. Für diesen «Ukraine-Rabatt», wie Tschirren ihn nennt, brauche es keine Anpassung des Schweizer Mietrechts. «Grundsätzlich kann ein derartiger Rabatt bereits heute auch in anderen Kontexten gewährt werden. Es ist ja ein freiwilliger Rabatt.»

Grundsätzlich kann ein derartiger Rabatt bereits heute auch in anderen Kontexten gewährt werden.
Autor: Martin Tschirren Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO).

Das Bundesamt habe hier also keine Sonderregelung einführen müssen. Erstmalig ist aber, dass der Bund wegen einer Flüchtlingssituation auf diese Rabattmöglichkeit im Mietrecht hinweist und einen expliziten Aufruf an die Vermieterschaft startet. Jetzt fragt sich nur: Wollen die Vermieterinnen und Vermieter überhaupt ihre Wohnungen freiwillig an Flüchtlinge weitergeben? Bisher wurden nämlich gerade mal 680 Wohnungen für diesen Zweck gemeldet. In der Schweiz gibt es laut Bundesamt für Statistik aber etwa 72'000 leere Wohnungen.

Leere Wohnungen oft in Randregionen

«Es gibt da schon ein gewisses Potenzial. Und wir erhoffen uns jetzt von dieser Empfehlung, dass das noch ein bisschen Schub gibt, dass noch mehr Wohnungen hier angeboten werden», sagt Tschirren. Zurückhaltender ist Monika Sommer vom Hauseigentümerverband.

Sie gibt zu bedenken, dass sich nicht alle leerstehenden Wohnungen für die Aufnahme von Flüchtlingen eignen würden. «Weil sie in sehr abgelegen Gebieten sind oder weil es beispielsweise Ferienwohnungen an Orten sind, wo die Infrastruktur in der Zwischensaison sehr schlecht ist.»

Blick in leeren Raum
Legende: Knapp 72'000 leere Wohnungen gibt es gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Keystone

Trotzdem unterstütze sie die Aufklärungshilfe des Bundes, so Sommer. In der Pflicht seien jetzt die Kantone und Gemeinden. Sie müssten gut informieren, wie sie die Verteilung der Flüchtlinge konkret umsetzen wollten und welche Rolle die Vermietenden dabei einnehmen könnten.

Rendez-vous, 04.05.2022, 12:30 Uhr

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