Der Bundesrat gibt grünes Licht für ein nationales Forschungsprogramm unter dem Titel «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft».
Die in der Schweiz bis 1981 praktizierten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden.
Insgesamt 18 Millionen Franken sind für das fünfjährige Programm budgetiert.
Bis zu Beginn der Achtzigerjahre wurden in der Schweiz fürsorgerische Zwangsmassnahmen von Behörden angeordnet. Zehntausende Minderjährige wurden verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt und missbraucht. Kinder und Erwachsene wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt.
Das Forschungsprogramm «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft» soll nun Merkmale, Mechanismen und Wirkungsweisen der schweizerischen Fürsorgepolitik wissenschaftlich analysieren. Gemäss Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation soll es aus historischer sowie aktueller Sicht die gesellschaftlichen Folgen beleuchten. Zudem sollen kantonale Unterschiede in der Fürsorgepraxis aufgezeigt werden.
Was bisher geschah
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrates um Entschuldigung
gebeten und gleichzeitig einen Runden Tisch eingesetzt. 2014 wurde zudem die Wiedergutmachungsinitiative lanciert. Sie forderte einen Solidaritätsfonds über 500 Millionen Franken für die Opfer sowie eine wissenschaftliche Aufarbeitung.
Das Parlament lehnte die Wiedergutmachungsinitiative ab, befürwortete jedoch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Damit wurde der Prozess der Wiedergutmachung beschleunigt, den Betroffenen wurde finanzielle Unterstützung im Umfang von 300 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, die auf Gesuch hin ausbezahlt werden.
Der Bundesrat setzte im Jahr 2014 eine Expertenkommission «Administrative Versorgungen» ein. Diese untersucht vor allem die Geschichte administrativer Versorgungen und will ihre Erkenntnisse bis 2019 darlegen. Ziel dieser Expertenkommission ist es, die Zahl der Einzelschicksale wenigstens annähernd herauszufinden.
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