Das Urteil der zweiten Instanz fällt gleich aus wie das der ersten: Das Basler Strafgericht hatte Breel Embolo vor gut zwei Jahren der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen und ihm eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken aufgebrummt – der Maximalsatz, angesichts seines hohen Einkommens.
Schwere Drohung für zweite Instanz bewiesen
Der Vorwurf der schweren Drohung sei mit Zeugenaussagen ausreichend belegt, hielt der Präsident des Appellationsgerichts bei seiner mündlichen Urteilsverkündigung am Mittwoch fest. Das detaillierte schriftliche Urteil folgt später.
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung auf offener Strasse im Mai 2018. Der damals 21-jährige Embolo war mit Freunden im Ausgehquartier bei der Steinenvorstadt in Basel unterwegs und geriet um fünf Uhr morgens mit einer Gruppe in einen Streit.
Die Situation eskalierte und ein Mann aus der anderen Gruppe erlitt einen Nasenbeinbruch. Zugeschlagen haben soll ein Freund von Embolo – er selbst will davon erst später erfahren haben.
Beleidigungen eingestanden
Vor dem Appellationsgericht beschrieb Embolo den Streit vor sieben Jahren aus seiner Erinnerung: Am Anfang sei ein Selfie mit einer Frau und ihm in seinem Auto gestanden, was er häufig erlebe.
Aus etwa zehn Metern Entfernung habe ein Mann darauf mehrmals provoziert und ihn «blöd angemacht», woraufhin gegenseitige Beleidigungen wie etwa «Hurensohn» gefallen seien, sagte der Fussballer. Um ihm seine Meinung zu sagen und Respekt einzufordern, sei er dann aus dem Auto gestiegen.
Da sei es ruhig geworden, weil er eben gross sei, sagte Embolo weiter. Er habe aber nicht gedroht und den anderen höchstens angefasst, um ihn zu beruhigen. Eine Schubserei stritt er ab. Für Beleidigungen entschuldigte er sich; die Beschimpfungen seien allerdings gegenseitig gewesen.
Zweifel an Aussagen
«Er hat immer weitergemacht», erinnerte sich Embolo. Er bestritt auch, bei der Pöbelei der Aggressor gewesen zu sein. Er habe bloss «reagiert».
Das Appellationsgericht hatte jedoch Zweifel an seinem Aussageverhalten und so auch an Embolos Glaubhaftigkeit. So habe er erst dieses Mal ausgesagt, das Auto selber gefahren zu sein. Freunde hätten ihn zurückhalten müssen, so genervt sei er gewesen.
Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und Drohungen bestritten. Beim Strafgerichtsprozess seien Medienberichte gegenüber Embolo unfair gewesen, so auch das Verfahren. Das Appellationsgericht wollte jedoch von medialer Vorverurteilung nichts wissen.
Nati-Star trat betont freundlich auf
Embolos Auftritt vor der zweiten Instanz am Mittwoch war betont freundlich. Vor dem Strafgericht war er als arrogant und uneinsichtig wahrgenommen worden, was schlecht angekommen war.
Embolo durfte den Gerichtssaal nach einer Stunde verlassen, um zur Schweizer Nationalmannschaft zu fahren. Diese bereitet sich auf das WM-Qualifikationsspiel vom Freitag gegen Kosovo vor.
Im Übrigen hat das Appellationsgericht den Schuldspruch gegen Embolos Freund wegen Körperverletzung bestätigt, aber das Strafmass auf eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten reduziert. Das Strafgericht hatte jenen zu zehn Monaten bedingt verurteilt.