Darum geht es: Der Bundesrat rechnet in den nächsten Jahren mit strukturellen Defiziten von rund drei Milliarden Franken pro Jahr. Diese seien auf ein starkes Ausgabenwachstum zurückzuführen, insbesondere zugunsten der AHV und der Armee. Eine externe Expertenkommission greift nun im Auftrag des Bundesrates zum grossen Sparhammer. Grundsätzlich sollen alle Bereiche des Bundes Opfer bringen. Ein Überblick.
Integrationspolitik: Die Integrationspolitik für vorläufig aufgenommene Personen und für Flüchtlinge soll auf das prioritäre Ziel einer raschen Integration ins Erwerbsleben ausgerichtet werden. Damit liessen sich Ausgaben für die spätere Unterstützung der Personen einsparen und die Abgeltungspflicht des Bundes an die Kantone auf vier Jahre verkürzen.
Klima- und Energiepolitik: Es soll vermehrt auf Lenkungsabgaben, Emissionsvorschriften und technische Vorschriften zurückgegriffen werden. Dies erlaube, die Ausgaben für Subventionen an Immobilienbesitzer und Unternehmungen zu reduzieren und zu priorisieren. Finanzielle Beiträge an einzelne Unternehmen und bestimmte Branchen sollen drastisch reduziert oder gestrichen werden.
Massnahmengruppe |
Entlastung 2027 | Entlastung 2028 |
---|---|---|
Effizienzüberlegungen insb. Migrations-, Klima-, Energie- und Verkehrspolitik |
1739 Mio. | 2046 Mio. |
Klarere Aufgabenteilung Bund / Kantone z.B. bei Leistung für Kinderbetreuung |
1266 Mio. | 1505 Mio. |
Entflechtungen in der sozialen Wohlfahrt insb. AHV und Gesundheitskosten |
226 Mio. | 369 Mio. |
Kürzung oder Streichung kleinerer Subventionen z.B. Sportförderung um 10 Prozent |
135 Mio. | 121 Mio. |
Neupriorisierung der Ausgaben z.B. in der internationalen Zusammenarbeit |
342 Mio. | 571 Mio. |
Eigenbereich insb. bei den Personalausgaben des Bundes |
200 Mio. | 305 Mio. |
Total | 3909 Mio. | 4918 Mio. |
Verkehrsinfrastruktur: Die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sollen reduziert werden. Die sich noch nicht im Bau befindlichen Projekte seien zudem neu zu priorisieren. Dies würde eine Verfassungsänderung mit obligatorischer Volksabstimmung voraussetzen.
Kantonsbeiträge: Der Bund soll auf Beiträge und Leistungen verzichten, die im Zuständigkeitsbereich der Kantone sind. Gänzlich gestrichen werden sollen beispielsweise Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Aufstockung für den soziodemografischen Lastenausgleich von vor zwei Jahren sei zudem rückgängig zu machen.
Soziale Wohlfahrt: Einerseits sollen die Ausgaben des Bundes und der AHV stärker entflochten werden. Der Bundesanteil für die AHV soll sich künftig am Wachstum der Bundeseinnahmen orientieren. Andererseits sollen Bund und Kantone mit Zielwachstumsraten gemeinsam das Kostenwachstum bei den Gesundheitskosten dämpfen.
Kleinere Subventionen: Auf «Bagatellsubventionen» sei laut Expertengruppe künftig zu verzichten. Freiwillige Beiträge an internationale Organisationen ausserhalb der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (IZA) sowie Finanzhilfen für die Sportförderung sollen um 10 Prozent gesenkt werden. Ganz verzichtet werden soll auf das Weiterbildungsgesetz.
Bundesverwaltung: Neue Aufgaben sollen bis 2030 mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden. Die Eigen- und speziell auch die Personalausgaben sollen nach einer Senkung um 300 Millionen Franken bis 2030 nur noch mit der Teuerung zunehmen. Die absehbar hohe Zahl kommender Pensionierungen schaffe Spielräume.
Armee: Werden die Armeeausgaben weniger schnell erhöht und der Wiederaufbau der Fähigkeiten zur Verteidigung gebremst, müsste in anderen Politikbereichen weniger gespart werden. Folglich würden bestimmte Fähigkeitslücken in der Armee länger bestehen bleiben und Strategien müssten allenfalls überdacht werden.
Mehreinnahmen: Unter anderem soll die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Rahmen der zweiten und dritten Säule beseitigt werden. Damit könne der steuerliche Anreiz vermindert werden, aus Gründen der Steueroptimierung das Alterskapital zu beziehen. Diese Massnahme würde beim Bund zu Mehreinnahmen von jährlich gut 200 Millionen Franken führen.
So geht es weiter: Kantone, Parteien und Sozialpartner sollen sich zu den Vorschlägen äussern können, bevor der Bundesrat materielle Entscheide fällt. Danach wird der Bundesrat beschliessen, welche Massnahmen er weiterverfolgen und in die ordentliche Vernehmlassung schicken will. Demnach sollen erste Entlastungen des Haushalts ab den Jahren 2026 und 2027 realisiert werden.
Dokumente Aufgaben- und Subventionsüberprüfung
- Bericht der Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024»
- Beilage 1 zum Bericht: Prüfergebnisse Subventionen und Steuervergünstigungen
- Beilage 2 zum Bericht: Detaildokumentation der vorgeschlagenen Massnahmen im Transferbereich
- Beilage 3 zum Bericht: Vorschläge der Departemente für Massnahmen im Eigenbereich