Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juni sind starke Laserpointer in der Schweiz verboten. Verkauft werden dürfen nur noch Geräte der Laserklasse 1.
- Logitech und Digitec haben auch nach dem Datum hinaus noch Laserpointer der Klasse 2 im Angebot gehabt.
- Logitech sprach von einem Programmierfehler und nahm die fraglichen Laserpointer umgehend aus dem Sortiment. Auch Digitec versprach dem Konsumentenmagazin «Espresso», die verbotenen Geräte so schnell wie möglich nicht mehr anzubieten.
- Bei einem Verstoss gegen das Verbot drohen den Händlern saftige Geldbussen und bei vorsätzlicher Missachtung sogar Gefängnisstrafen.
Mit Laserpointern wurde in der Vergangenheit viel gefährlicher Unfug getrieben - Busfahrer, Lokführer oder sogar Piloten wurden damit geblendet. Das Verbot starker Laserpointer soll dies verhindern. Seit Anfang Juni dürfen deshalb nur noch Laserpointer verkauft werden, die der Laserklasse 1 entsprechen und als ungefährlich gelten.
Es drohen hohe Geldstrafen und Gefängnis
Die meisten Händler in der Schweiz haben das Verbot eingehalten, bei ihnen finden Kunden keine stärkeren Laserpointer mehr im Angebot. Bei Logitech und Digitec waren jedoch noch Tage nach dem Inkrafttreten des Verbots starke Laserpointer im Angebot. Das Bundesamt für Gesundheit BAG erklärt auf Anfrage, dass in so einem Fall für Händler Geldstrafen bis 40'000 Franken und unter Umständen sogar Gefängnisstrafen drohen.
Logitech reagiert umgehend
Logitech reagierte umgehend auf den entsprechenden Hinweis des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» und nahm die Geräte aus dem Sortiment. Es habe sich um einen Programmierfehler der Homepage gehandelt, erklärte das Schweizer Unternehmen. Wer seit dem Verbot bei Logitech noch einen verbotenen Laserpointer gekauft habe, könne diesen gegen ein neues Modell ohne Laser eintauschen.
Digitec entfernt im ersten Anlauf nicht alle verbotenen Geräte
Auch Digitec erklärte auf Anfrage, die Geräte umgehend aus dem Sortiment zu nehmen. Kunden könnten diese zurückgeben, falls sie sie in den letzten Tagen gekauft hätten. Jedoch waren bei der Migros-Tochter auch danach noch immer Laserpointer der Klasse 2 erhältlich. Man gehe dem nach und werde auch mit den Lieferanten das Gespräch suchen, erklärte das Unternehmen daraufhin.
Busse gibt es nur bei Kauf im Ausland
Wer als Kunde ein verbotenes Gerät nach dem 1. Juni bei einem dieser Händler gekauft hat, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Laut dem Bundesamt für Gesundheit bleiben Käufer eines Laserpointers der Klasse 2 während einer Übergangsfrist von zwei Jahren ungestraft. Dies gilt jedoch nicht beim Kauf im Ausland. Wer einen solchen Laserpointer importiert und am Zoll erwischt wird, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.