- Bundesrätin Karin Keller-Sutter strebt an, dass Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz eine Arbeit finden.
- Um aufzuzeigen, wie es mit den Jobs klappen kann, reiste sie am Mittwoch zum Gasthof «Ochsen» nach Münsingen BE
- Seit Anfang Mai arbeitet dort die Ukrainerin Olga Shymko in der Küche.
Der Berner Landgasthof war nach Angaben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartemens EJPD einer der ersten Betriebe in der Schweiz, welche eine Person mit Schutzstatus S anstellten.
Keller-Sutter sagte im Säli des «Ochsen», es sei wichtig, dass geflüchtete Menschen etwas Sinnstiftendes machen könnten. Zwar sei der Schutzstatus S rückkehrorientiert. Doch schliesse dies eine Arbeit in der Schweiz nicht aus.
Lese man die Botschaft des Bundesrats aus der Zeit, als der Schutzstatus geschaffen wurde, erkenne man, dass Weiterbildung und Arbeit als Beitrag zu dieser Rückkehrfähigkeit erachtet worden seien.
Wirtin Monika Linder sagte, ein ihr bekanntes Ehepaar habe sie gefragt, ob sie für die Ukrainerin einen Job hätte. Bei diesem Ehepaar lebt Olga Shymko. Ein paar Tage später habe ihr eine Mitarbeiterin eröffnet, sie wolle wegen gesundheitlicher Probleme kürzer treten – die Chance für Shymko.
Sie hatte schon in der Ukraine als Köchin gearbeitet. Nach ein paar Tagen habe die Ukrainerin selbständig Arbeiten ausgeführt. Die Sprachhilfe auf dem Mobiltelefon sei nicht mehr so wichtig wie am Anfang.
Die Sprache sei die grösste Herausforderung, sagte die aus Kriwoi Rog im Süden des Landes stammende Shymko. Die Arbeit sei weniger anstrengend als in der Heimat, denn hier gebe es eine Mittagspause. Die Speisen seien ähnlich wie in der Ukraine, doch hier würden viel mehr Lebensmittel püriert – etwa zu Suppen.
Über 1000 Personen mit Arbeit
Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) sind in der Schweiz bis Dienstag über 54'000 ukrainische Flüchtlinge registriert worden, von denen über 51'000 den Schutzstatus S erhielten.
Über 1000 von ihnen haben nach Angaben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) von den Kantonen Arbeitsbewilligungen erhalten. Das EJPD geht aber davon aus, dass die Zahl der arbeitenden Personen mit Schutzstatus S höher ist.
Der Eintrag in die Datenbanken des Bundes erfolgt erst nach Ausstellung des Ausweises. Die Arbeitsbewilligung kann aber schon ab Gewährung des Schutzstatus S ausgestellt werden. Dazwischen können mehrere Wochen liegen.
Mit 203 Bewilligungen macht das Gastgewerbe den grössten Anteil aus, gefolgt von Planung, Beratung und Informatik (146), Unterrichtswesen (102) und Landwirtschaft (97). Der Kanton Zürich hat mit 188 am meisten Arbeitsbewilligungen ausgestellt, gefolgt von den Kantonen Aargau (98), Bern (95) und Thurgau (92).
Keller-Sutter trifft Sozialpartner und Kantone
Um die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zusätzlich zu fördern, hat Karin Keller-Sutter für den 23. August 2022 zu einem erneuten Treffen mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingeladen. Ziel ist es, die aktuellen Herausforderungen zu identifizieren und konkrete Strategien zu entwickeln.
Keller-Sutter traf sich nach Angaben des EJPD bereits am 16. März mit den Sozialpartnern, um über die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu sprechen. Seither tauschen sich die Sozialpartner und die Kantone unter der Leitung des Staatssekretariats für Migration wöchentlich aus.