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Gegen Missbrauch im Sport Ethische Grundsätze sollen Athletinnen und Athleten schützen

  • Mit der rechtlichen Verankerung ethischer Grundsätze im Sport sollen junge Sporttreibende besser geschützt werden. Das berichteten die Bundesbehörden am Mittwoch.
  • Es geht dabei um die Umsetzung eines Massnahmenpakets von Bund und Swiss Olympic.
  • Das Paket entstand im Nachgang zu einer externen Untersuchung nach Vorfällen in der Rhythmischen Gymnastik.

Die rechtlichen Anpassungen sind Teil eines Massnahmenpakets. Dieses soll den Sport in der Schweiz bei der Anwendung und Durchsetzung ethischer Grundsätze weiterbringen. Damit werde der Bund in Zukunft über geeignete Instrumente verfügen, um bei entsprechenden Vorkommnissen die erforderlichen Sanktionsmassnahmen durchsetzen zu können.

Bisherige Vorgaben reichen nicht

Die Praxis habe gezeigt: Die bisherigen Vorgaben würden ein rechtlich zu wenig verbindliches Fundament bieten, um Sanktionen aussprechen zu können. Mögliche Sanktionen sind zum Beispiel die Kürzung oder Streichung von Subventionen.

Mit den neuen Vorgaben müssen Sportorganisationen, die Subventionen beziehen, die Ethikvorgaben einhalten und umsetzen. Die Basis dazu bilden Vorarbeiten, die der Schweizer Sport bereits geleistet hat. So hat das Schweizer Sportparlament im November 2021 ein Ethik-Statut verabschiedet. Dieses benennt nicht tolerierbare Verhaltensweisen.

Neues Kapitel – auch in der Sportförderungsverordnung

Diese Vorgaben sollen in einem zusätzlichen Kapitel in der Sportförderungsverordnung aufgenommen werden. Bei den Verhaltenspflichten handelt es sich beispielsweise um den Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Diskriminierung, sexuellem Missbrauch sowie Überforderung.

Auch andere psychische Persönlichkeitsverletzungen wie Drohung, Demütigung, Belästigung oder Mobbing sind enthalten. Zudem müsse die ganzheitliche Entwicklung insbesondere junger Athletinnen und Athleten geschützt und gefördert werden.

Neu sollen auch Vorgaben zur guten Verwaltungsführung (Good Governance) von Sportorganisationen in der Sportförderungsverordnung festgehalten werden. Dabei geht es um Bereiche wie Transparenz in Finanzfragen, Umgang mit Interessenkonflikten oder ausgewogene Geschlechterverteilung in Leitungsgremien.

Neue Meldestelle bereits im Einsatz

Der Bundesrat verankert daneben auch den Betrieb der neuen nationalen Meldestelle für den Schweizer Sport im Bundesrecht. Die vom Sportparlament geschaffene Meldestelle, bei der Verstösse gegen das Ethik-Statut angezeigt werden können, hat Anfang 2022 ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird vom Bund finanziell unterstützt.

Die Meldestelle untersucht Vorfälle und gibt sie an eine ebenfalls unabhängige Disziplinarstelle weiter, die Sanktionen aussprechen kann. Der Bund kann sich bei seinen Sanktionen ebenfalls auf die Untersuchungen der neuen Meldestelle abstützen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Juni 2022. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2023.

Hintergrund der rechtlichen Anpassungen

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Ausgelöst wurden die rechtlichen Anpassungen durch Vorkommnisse in der Rhythmischen Gymnastik. Im Sommer und Herbst 2020 hatten ehemalige Kaderathletinnen in Medienbeiträgen von Einschüchterungen, Erniedrigungen und Misshandlungen am Nationalen Leistungszentrum des Schweizerischen Turnverbandes in Magglingen berichtet. Mit der Umsetzung der ethischen Grundsätze soll ein Kulturwandel im Schweizer Sport ausgelöst werden.

SRF 4 News, 23.02.2022, 16:00 Uhr ; 

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