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Luzerner Hotelier: Ohne Kochnischen machen Apartments keinen Sinn
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 27.02.2024. Bild: Keystone/Friso Gentsch
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Gegen Wohnungsknappheit Nun geht das Seilziehen um die Luzerner Airbnb-Initiative los

Worum geht es? Das Luzerner Stadtparlament berät am Donnerstag die Umsetzung der Airbnb-Initiative. Im März vor einem Jahr wurde diese vom Stimmvolk mit deutlichen 65 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Initiative verlangt, dass die Vermietung von Wohnungen über Tourismus-Plattformen wie Airbnb nur noch an maximal 90 Tagen im Jahr erlaubt ist. Damit zielen die Initianten auf Wohnungen, die hauptsächlich an Touristinnen und Touristen vermietet werden und so dem lokalen Wohnungsmarkt fehlen. Vor gut einem Monat hat die Stadtregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung vorgelegt.

Vermietdauerbeschränkung für Kurzaufenthalte

Stadt Luzern: Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»

  • JA

    65.3%

    11'843 Stimmen

  • NEIN

    34.7%

    6'298 Stimmen

Was schlägt der Stadtrat vor? Der Vorschlag der Regierung sieht Ausnahmen vor: Nicht gelten soll die 90-Tage-Regelung in der Landwirtschaftszone und der Tourismuszone bei den grossen Hotels am Seeufer. Und Personen, die hauptsächlich in der Stadt Luzern wohnen, sollen ihre Wohnung weiterhin über Airbnb vermieten dürfen – zum Beispiel, wenn sie auf Weltreise gehen. Auch Personalwohnungen sollen erlaubt bleiben. Ausserdem schlägt der Stadtrat eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes vor.

Wie reagieren die Initianten? Die SP hat als Mitinitiantin bereits verlangt, dass das Stadtparlament nachbessern müsse. Der Vorschlag der Regierung gehe zwar in die richtige Richtung, doch er weise Schlupflöcher auf. So stört sich die SP daran, dass die Übergangsfrist erst ab Inkrafttreten des Reglements gelten soll. Sie schlägt hingegen die Einreichung der Initiative im August 2021 als Stichdatum vor. Zudem sei es nicht im Sinne der Initiative, dass Personen mit Luzerner Hauptsitz ihre Wohnung weiterhin auf Airbnb anbieten dürfen – das könne auch über eine Untermiete geregelt werden.

Wie reagieren die Gegner? Auch die Gegner kritisieren den Vorschlag der Regierung. Und zwar stören sie sich daran, dass auch Hotelzimmer mit einer Kochnische oder «Serviced Apartments» mit Gemeinschaftsküche unter das Gesetz fallen würden. Diese würden nichts zur Wohnungsknappheit beitragen und seien ein wichtiger Teil des Luzerner Tourismusangebots.

Was sagen Betroffene? Das Luzerner Hotel Central bietet nebst Hotelzimmern auch Apartments mit Küche an. Diese müssten sie nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausbauen. Hotelier Stefan Odermatt befürchtet: Ohne diese Apartments würde sein Umsatz um 15 Prozent zurückgehen. «Das ist ein Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit», sagt er. Würde die Initiative nach Vorschlag des Stadtrats umgesetzt, könnten sie diese Apartments nicht mehr anbieten. Ohne Kochnische mache dies keinen Sinn.

Auch Stephanie Rey, die einen Teil ihres Hauses als Wohnung über Airbnb vermietet, ist gegen die Initiative und den Vorschlag des Stadtrats. «Die Nachfrage nach diesem Angebot ist riesig», sagt sie. Sollte die neue Regelung kommen, würde sie die Wohnung von der Plattform nehmen. Eine langfristige Vermietung per traditionellen Mietvertrag käme für sie nicht infrage. «Bei mir wird kein Quadratmeter für Wohnraum frei.»

Was sind die nächsten Schritte? Zunächst wird der Vorschlag der Stadtregierung am Donnerstag im Parlament diskutiert. Sollte sich dieses auf eine Auslegung des Gesetzes einigen, könnten die Gegner dagegen das Referendum ergreifen. Käme dieses zustande, wären erneut die Stimmberechtigten am Zug.

Regionaljournal Zentralschweiz, 28.3.24, 17:30 Uhr;

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