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Bundesrat gegen Fair-Preis-Initiative
Aus Tagesschau vom 29.05.2019.
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Gegenvorschlag zur Initiative Fair-Preis-Initiative geht dem Bundesrat zu weit

  • Der Bundesrat wird die Fair-Preis-Initiative nicht unterstützen. Sie gehe zu weit.
  • Untätig will er im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz aber nicht bleiben.
  • Er schlägt vor, etwas gegen den «Schweiz-Zuschlag» auf Importen und gegen diskriminierende Lieferbedingungen zu unternehmen.

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Kampf gegen Hochpreisinsel: Was taugt die Fair-Preis-Initiative?
Aus Kassensturz vom 08.05.2018.
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Mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative will der Bundesrat Unternehmen verpflichten können, Firmen in der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Damit werde ungerechtfertigten Preisdiskriminierungen konsequent entgegengetreten, schreibt er in der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft.

Konzept der relativen Marktmacht

Die geplante Änderung des Kartellgesetzes nimmt das von der Initiative vorgeschlagene Konzept der relativen Marktmacht auf, begrenzt es aber auf die Abschottung des Schweizer Marktes. Rein innerschweizerische Geschäftsbeziehungen wären so nicht von den neuen Regeln betroffen, schreibt der Bundesrat.

Als relativ marktmächtig gelten Unternehmen, von welchen andere Unternehmen abhängig sind, weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt.

Der Bundesrat schlägt vor, dass von ihnen abhängige Abnehmer Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dort geltenden Preisen und sonstigen Geschäftsbedingungen beziehen können.

Gegen «Schweiz-Zuschlag»

So soll verhindert werden, dass inländische Unternehmen Waren ausschliesslich über inländische Vertriebskanäle und mit dem «Schweiz-Zuschlag» beziehen können. Voraussetzung ist, dass eine grenzüberschreitende Wettbewerbsbehinderung vorliegt.

Nach Ansicht des Bundesrats wird damit die Kernforderung der Initiative erfüllt. Die Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen werde so im Ausland gestärkt. Zudem würden die negativen Konsequenzen der Initiative für binnenwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen wegfallen.

Umstrittenes Geoblocking

Der indirekte Gegenvorschlag bezieht sich auf das Verhältnis zwischen zwei Unternehmen. Ob auch die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren würden, ist unklar. Es sei nicht garantiert, dass günstigere Einkaufspreise weitergegeben würden, schreibt der Bundesrat.

Kommt hinzu, dass der indirekte Gegenvorschlag keine Regeln gegen den «Schweiz-Zuschlag» im Onlinehandel enthält. Die Initiative will dagegen mit einem Verbot des privaten Geoblockings vorgehen. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten könnten direkt auf ausländischen Seiten einkaufen. Laut Bundesrat liesse sich ein solches Verbot ohne staatsvertragliche Regelung nicht durchsetzen.

Einwände der Kantone

Trotz grundsätzlicher Einwände hat der Bundesrat seinen Gegenvorschlag nach der Vernehmlassung nicht angepasst.

Kritik kam insbesondere von den Kantonen: Die Volkswirtschaftsdirektoren wollen den Gegenvorschlag nur unterstützen, wenn relativ marktmächtige Unternehmen der gleichen Missbrauchskontrolle wie marktbeherrschende Unternehmen unterstellt werden.

Übers Ziel hinaus

Diese Preiskontrolle und die Wirkung innerhalb der Schweiz sind nach Ansicht des Bundesrats neben dem Geoblocking-Verbot die grössten Mängel der Fair-Preis-Initiative. Wettbewerbsbehörden und Gerichte müssten unter Umständen über die Preispolitik zwischen zwei Schweizer Unternehmen urteilen, auch wenn keines von diesen marktbeherrschend sei, schreibt er.

Die Initianten hatten in der Vernehmlassung Nachbesserungen verlangt, vor allem zum Geoblocking. FDP und SVP sprachen sich gegen den indirekten Gegenvorschlag aus.

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