Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat lehnt die «Fair-Preis-Initiative» zwar ab, hält die Kernanliegen der Initianten aber für berechtigt.
- Deshalb will er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten.
- Ob die «Fair-Preis-Initiative» mit oder ohne Gegenvorschlag vors Volk kommt, entscheidet das Parlament.
Die Forderungen der Initianten gehen nach Ansicht des Bundesrates zu weit und gefährden die Rechtssicherheit, die Wirtschaftsfreiheit und letztendlich Arbeitsplätze, wie er mitteilt.
Die Initiative will die «Hochpreisinsel Schweiz» mit einer Anpassung des Kartellgesetzes bekämpfen. Konkret sollen demnach neben marktbeherrschenden Unternehmen auch «relativ marktmächtige» Unternehmen im Fokus stehen.
Dadurch müssten die Wettbewerbskommission (Weko) und Gerichte beispielsweise auch die Preispolitik zwischen zwei Schweizer Unternehmen untersuchen, selbst wenn keines davon marktbeherrschend ist, kritisiert der Bundesrat.
Prinzip der «relativen Marktmacht»
Der geplante indirekte Gegenvorschlag solle jedoch auch auf dem Konzept der «relativen Marktmacht» basieren, heisst es weiter. Das Wirtschaftsdepartement (WBF) werde bis Anfang Juli 2018 eine vertiefte Prüfung vornehmen, wie damit die Abschottung des Schweizer Markts bekämpft werden könne – auch mit Hinblick auf internationale Verpflichtungen.
Damit würde in den Augen der Landesregierung die Kernforderung der Initiative erfüllt, nämlich die Stärkung der Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zur Erleichterung von Parallelimporten.