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Geldwäschereigesetz Neuer Anlauf für Sorgfaltspflichten bei Anwälten und Notaren

Ein Register über wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen soll laut Bundesrat rasch Klarheit schaffen. Dazu kommen Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen, wie der Vernehmlassung zu entnehmen ist.

Ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sei für den guten Ruf des internationalen Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz unerlässlich, betonte Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien. Das schweizerische Dispositiv werde von internationalen Gremien zwar als gut eingestuft, müsse aber laufend an neue Risiken und Standards angepasst werden.

Das zentrale Register

Mit einem verstärkten Dispositiv der Geldwäschereibekämpfung sollen nun vor allem die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter den Rechtsstrukturen steht, die bevorzugt zur Verschleierung von Vermögenswerten und zur Geldwäsche missbraucht werden.

Erleichtert wird damit auch die Umsetzung von internationalen Sanktionen, welche die die Schweiz übernommen hat.
Autor: Karin Keller-Sutter Finanzministerin

Zu den wichtigsten Elementen für mehr Transparenz gehört laut Keller-Sutter ein neues eidgenössisches Register, wo sich alle Firmen und andere juristischen Personen in der Schweiz mit Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Damit könnten etwa in einem Strafverfahren Vermögenswerte einer Person ohne Verzögerung zugeordnet werden. Erleichtert werde auch die Umsetzung internationaler Sanktionen, welche die Schweiz übernommen hat.

Das Register ist nicht öffentlich und wird vom Justizdepartement geführt, um die Infrastruktur der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Eine dem EFD angegliederte Stelle soll Kontrollen durchführen und falls nötig Sanktionen aussprechen.

Warum nicht öffentlich?

Was den beschränkten Zugang zum Register betrifft, so verwies Keller-Sutter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten eines gewissen Schutzes der Privatsphäre. So wolle es auch der Bundesrat. Medienleute mit einem speziellen und öffentlichen Interesse könnten aber eine Anfrage machen – dies im Rahmen des Transparenzgesetzes.

Laut Keller-Sutter kennen bisher 78 Staaten und 11 Territorien ein solches Register, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und Singapur. Weitere über 100 Staaten hätten sich verpflichtet, ein solches einzuführen, die Vereinigten Staaten per Anfang 2024.

Erhöhtes Risiko bei Anwältinnen und Notaren

Eine weitere Massnahme zielt auf Beratungstätigkeiten im Rechtsbereich, die ein erhöhtes Geldwäschereirisiko bergen. Für diese Rechtsberatungen gelten die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten neu ebenfalls.

Als risikobehaftet gelten vor allem die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen. Das EFD sagt aber ausdrücklich: «Die Stellung des Anwaltsberufs und das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Notare werden dabei respektiert.»

Barzahlungen im Immobilienhandel

Mit weiteren Massnahmen sollen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargo-Gesetz verstärkt bekämpft werden. Zudem wird der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Höhere Barzahlungen sind möglich, unterliegen aber gewissen Sorgfaltspflichten. Im Immobilienhandel gelten neu für alle Bargeldzahlungen unabhängig von der Höhe geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten.

Geldwäscherei.
Legende: Vor allem juristische Personen werden weltweit von Kriminellen und der organisierten Kriminalität missbraucht, um Vermögenswerte zu verschleiern und dadurch Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Sanktionsumgehungen zu ermöglichen. Keystone/STR

Der Gesetzesentwurf geht bis Ende November in die Vernehmlassung und soll 2024 als Botschaft dem Parlament vorgelegt werden.

EFD plant erleichtertes Verfahren für KMU

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Grundsätzlich sind sämtliche Firmen und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einpersonenfirmen, GmbH, Stiftungen und Vereine ist aber ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Zudem gilt das vereinfachte Verfahren auch für alle Firmen, falls die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind.

Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Firma kaum ins Gewicht fällt, wie das Eidgenössische Finanzdepartement schreibt. Im Durchschnitt aller Firmen erfordert dies einen Aufwand von rund 20 Minuten (umgerechnet rund 25 Franken) im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf ein Viertel.

SRF 4 Nachrichten, 30.08.2023, 15:00 Uhr ; 

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