Ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sei für den guten Ruf des internationalen Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz unerlässlich, betonte Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien. Das schweizerische Dispositiv werde von internationalen Gremien zwar als gut eingestuft, müsse aber laufend an neue Risiken und Standards angepasst werden.
Das zentrale Register
Mit einem verstärkten Dispositiv der Geldwäschereibekämpfung sollen nun vor allem die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter den Rechtsstrukturen steht, die bevorzugt zur Verschleierung von Vermögenswerten und zur Geldwäsche missbraucht werden.
Erleichtert wird damit auch die Umsetzung von internationalen Sanktionen, welche die die Schweiz übernommen hat.
Zu den wichtigsten Elementen für mehr Transparenz gehört laut Keller-Sutter ein neues eidgenössisches Register, wo sich alle Firmen und andere juristischen Personen in der Schweiz mit Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Damit könnten etwa in einem Strafverfahren Vermögenswerte einer Person ohne Verzögerung zugeordnet werden. Erleichtert werde auch die Umsetzung internationaler Sanktionen, welche die Schweiz übernommen hat.
Das Register ist nicht öffentlich und wird vom Justizdepartement geführt, um die Infrastruktur der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Eine dem EFD angegliederte Stelle soll Kontrollen durchführen und falls nötig Sanktionen aussprechen.
Warum nicht öffentlich?
Was den beschränkten Zugang zum Register betrifft, so verwies Keller-Sutter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten eines gewissen Schutzes der Privatsphäre. So wolle es auch der Bundesrat. Medienleute mit einem speziellen und öffentlichen Interesse könnten aber eine Anfrage machen – dies im Rahmen des Transparenzgesetzes.
Laut Keller-Sutter kennen bisher 78 Staaten und 11 Territorien ein solches Register, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und Singapur. Weitere über 100 Staaten hätten sich verpflichtet, ein solches einzuführen, die Vereinigten Staaten per Anfang 2024.
Erhöhtes Risiko bei Anwältinnen und Notaren
Eine weitere Massnahme zielt auf Beratungstätigkeiten im Rechtsbereich, die ein erhöhtes Geldwäschereirisiko bergen. Für diese Rechtsberatungen gelten die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten neu ebenfalls.
Als risikobehaftet gelten vor allem die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen. Das EFD sagt aber ausdrücklich: «Die Stellung des Anwaltsberufs und das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Notare werden dabei respektiert.»
Barzahlungen im Immobilienhandel
Mit weiteren Massnahmen sollen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargo-Gesetz verstärkt bekämpft werden. Zudem wird der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Höhere Barzahlungen sind möglich, unterliegen aber gewissen Sorgfaltspflichten. Im Immobilienhandel gelten neu für alle Bargeldzahlungen unabhängig von der Höhe geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten.
Der Gesetzesentwurf geht bis Ende November in die Vernehmlassung und soll 2024 als Botschaft dem Parlament vorgelegt werden.