- Bundesrätin Karin Keller-Sutter will auch Notarinnen und Anwälte dem Geldwäschereigesetz unterstellen.
- Das Finanzdepartement arbeitet an einer entsprechenden Vorlage.
- Das Parlament hatte eine Ausweitung auf juristische Beraterinnen und Berater bei der Revision des Geldwäschereigesetzes vor zwei Jahren noch verhindert.
Seit Oktober arbeitet das Finanzdepartement auf Geheiss des Bundesrats an einer Vorlage für ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter von juristischen Personen. Anwälten und Notaren seien ebenfalls Teil der Vorlage, sagte Finanzministerin Keller-Sutter in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit den Tamedia-Zeitungen.
«Wir müssen nicht mit dem Kopf durch die Wand. Es bringt nichts, wenn das Parlament es wieder streicht. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es das braucht», so die Finanzministerin. Der Finanzplatz habe eine enorme Bedeutung für das Land. «Geldwäscherei ist für den Finanzplatz ein Reputationsrisiko. Wir haben ein Interesse daran, die Angriffsfläche so gering wie möglich zu halten.»
Revidiertes Gesetz seit diesem Jahr gültig
Das revidierte Geldwäschereigesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Revision umfasste Massnahmen für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Das Parlament wollte aber keine neuen Regeln für Anwälte, Notare und andere Beraterinnen und Berater.
Schuldenbremse und Stabiliserungsprogramm
Die generelle Finanzlage des Bundes bezeichnete Keller-Sutter im Interview als angespannt. Die Zahlen seien aus dem Lot, weil es zu viele neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben gebe. «Für den Voranschlag 2024 müssen wir darum zwei Milliarden Franken sparen, um die Schuldenbremse einzuhalten.
In den zwei Folgejahren sind es sogar jeweils drei Milliarden.» Für die nachfolgenden Jahre wolle der Bundesrat ein Stabiliserungsprogramm vorschlagen.