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Genfer Ex-Staatsrat Pierre Maudet in zweiter Instanz freigesprochen

  • Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist vom Vorwurf der Vorteilsannahme wegen einer Luxusreise nach Abu Dhabi in zweiter Instanz freigesprochen worden.
  • Das Appellationsgericht bestätigte am Dienstag eine entsprechende Meldung der Zeitung «Tribune de Genève».
  • Auch seine Anwälte bestätigten am Dienstag Berichte der Onlineportale «Tribune de Genève» und «Léman Bleu».
  • Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, dieses Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten.

Bevor sie weitere Kommentare abgäben, wollten sie zuerst das 90-seitige Urteil zur Kenntnis nehmen, teilten die Maudets Verteidiger Grégoire Mangeat, Fanny Margairaz und Yaël Hayat der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Während des Verfahrens hatten sie immer wieder betont, dass man ihrem Mandanten alles vorwerfen könne – die rote Linie des Strafrechts sei in diesem Fall jedoch nie überschritten worden.

Die Berufungsverhandlung fand bereits Mitte des vergangenen Oktobers statt. Beide Parteien verzichteten auf eine öffentliche Verlesung des Urteils.

Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, das Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten. Diese hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ex-Staatsrat gefordert.

Ebenfalls aufgehoben wird die Verurteilung wegen Vorteilsnahme von Patrick-Baud Lavigne, Maudets rechter Hand. Lavigne bleibt jedoch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt, wie die «Tribune de Genève» berichtet. Zwei Genfer Unternehmer, welche die umstrittene Reise organisiert hatten, wurden in zweiter Instanz ebenfalls freigesprochen.

Luxusreise wurde zum Verhängnis

In erster Instanz war Maudet wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Hintergrund war eine Einladung von der Königsfamilie von Abu Dhabi an Maudet und seine Familie, seinen damaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne sowie die beiden Genfer Geschäftsleute, um den Grand Prix der Formel 1 in Abu Dhabi anzuschauen. Die Kosten der Reise, welche die Königsfamilie bezahlte, werden auf 50'000 Franken geschätzt. Im Berufungsverfahren verlangte Maudet einen Freispruch.

Darum geht es in der Affäre Maudet

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Der ehemalige Genfer Regierungsrat Pierre Maudet ist im Zusammenhang mit einer Reise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt worden. Das Polizeigericht urteilte letzten Februar, dass der Politiker das Risiko, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, in Betracht gezogen, akzeptiert und in Kauf genommen habe, indem er die Einladung annahm.

Der Aufenthalt in einem Luxuspalast war von zwei mit Maudet befreundeten Geschäftsleuten arrangiert worden, um sich, so das erstinstanzliche Urteil, das Wohlwollen des Regierungsrats zu sichern. Die Rechnung von mehreren 10'000 Franken bezahlte die emiratische Königsfamilie.

Die FDP schloss Maudet im Sommer 2020 aus der Partei aus. Kurz darauf wurde dem ehemaligen Bundesratskandidaten das Departement entzogen. Er durfte nur noch an den Regierungssitzungen teilnehmen. Im November kündigte er schliesslich seinen Rücktritt an, trat aber im März 2021 zu Ersatzwahl an – und unterlag.

Zum Abschluss der Berufsverhandlung hatte Maudet eine Rückkehr in die Politik jedoch nicht ausgeschlossen. Er erklärte, dass er «dieser Reise aus juristischer Sicht ein Ende setzen» wolle. «Was die politische Reise angeht, so wird sie nicht im Gerichtssaal enden», sagte der Ex-Staatsrat vielsagend.

SRF 4 News, 11.01.2022, 10:00 Uhr ; 

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