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Gerichtsentscheid zu Wolfsjagd Gestoppte Wolfsjagd freut Naturschützer und verstimmt Graubünden

Es bleibt dabei: Die Wolfsjagd im Wallis und in Graubünden darf in gewissen Gebieten nicht wieder aufgenommen werden – mindestens vorerst nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die aufschiebende Wirkung bei den Beschwerden gegen sieben Abschussverfügungen für Wölfe in den Kantonen Graubünden und Wallis wird beibehalten. Damit könnten potenziell gesetzeswidrige Abschüsse von Wölfen verhindert werden, hiess es. Abschüsse seien irreversibel.

Beim Kanton Graubünden zeigt man sich enttäuscht über den Entscheid. Arno Puorger vom Amt für Jagd und Fischerei sagt dazu: «Das bedeutet, dass wir in zwei Rudeln keine Abschüsse tätigen können, wo wir das eigentlich vorgesehen haben. Und in den zwei weiteren Rudeln können wir nur noch sehr beschränkt, also sehr selektiv Abschüsse machen. Das ist in der Umsetzung natürlich deutlich schwieriger, als was wir vorgesehen haben.»

Der Kanton Graubünden überlege sich, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Aber bis dort ein Entscheid gefällt würde, würde es Tage oder Wochen dauern. Und bis zum Ende der Jagdsaison dauert es nur noch dreieinhalb Wochen.

Naturschützerinnen und -schützer begrüssen das Urteil

Erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zeigen sich Naturschutzorganisationen. Sie haben den teilweisen Stopp der Wolfsjagd mit ihrer Beschwerde erzwungen.

Wolf sitzt im Kanton Waadt.
Legende: Bis das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen entscheidet, ist kein Abschuss von Wölfen in Graubünden und Wallis erlaubt. Gesuche für vorläufige Erlaubnis wurden abgelehnt. imago images/Imagebroker/Stefan Huwiler

Natalie Rutz von Pro Natura sagt: «Wir hoffen, dass der jetzige Entscheid ein erster Schritt ist, um zu einem fachlich fundierten Umgang mit dem Wolf zurückzufinden. Und wir hoffen natürlich auch, dass die Gerichte möglichst rasch klare juristische Rahmenbedingungen schaffen, dass dann vor der nächsten proaktiven Regulierungsperiode ab September Klarheit herrscht.» Denn sind Wölfe einmal geschossen, könnten sie nicht mehr zum Leben erweckt werden, so Natalie Rutz.

So kam die aufschiebende Wirkung zustande:

Box aufklappen Box zuklappen

Die beiden Kantone Wallis und Graubünden ordneten im November 2023 den präventiven Abschuss von Wölfen an. Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die entsprechenden Zustimmungen erhalten.

Gegen die beiden Entscheide des Bafu erhoben die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer Vogelschutz Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Auf solche Beschwerden folgt automatisch die aufschiebende Wirkung.

Dadurch tritt eine durch eine Verfügung angeordnete Rechtsfolge vorläufig nicht ein. Die aufschiebende Wirkung soll sicherstellen, dass die Beschwerdeführer die negativen Folgen einer Verfügung so lange nicht spüren, bis über deren Rechtmässigkeit entschieden wurde, schrieb das Gericht.

Rendez-vous, 05.01.2014, 12:30 Uhr;kobt

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