Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die aufschiebende Wirkung bei den Beschwerden gegen sieben Abschussverfügungen für Wölfe in den Kantonen Graubünden und Wallis wird beibehalten. Damit könnten potenziell gesetzeswidrige Abschüsse von Wölfen verhindert werden, hiess es. Abschüsse seien irreversibel.
Beim Kanton Graubünden zeigt man sich enttäuscht über den Entscheid. Arno Puorger vom Amt für Jagd und Fischerei sagt dazu: «Das bedeutet, dass wir in zwei Rudeln keine Abschüsse tätigen können, wo wir das eigentlich vorgesehen haben. Und in den zwei weiteren Rudeln können wir nur noch sehr beschränkt, also sehr selektiv Abschüsse machen. Das ist in der Umsetzung natürlich deutlich schwieriger, als was wir vorgesehen haben.»
Der Kanton Graubünden überlege sich, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Aber bis dort ein Entscheid gefällt würde, würde es Tage oder Wochen dauern. Und bis zum Ende der Jagdsaison dauert es nur noch dreieinhalb Wochen.
Naturschützerinnen und -schützer begrüssen das Urteil
Erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zeigen sich Naturschutzorganisationen. Sie haben den teilweisen Stopp der Wolfsjagd mit ihrer Beschwerde erzwungen.
Natalie Rutz von Pro Natura sagt: «Wir hoffen, dass der jetzige Entscheid ein erster Schritt ist, um zu einem fachlich fundierten Umgang mit dem Wolf zurückzufinden. Und wir hoffen natürlich auch, dass die Gerichte möglichst rasch klare juristische Rahmenbedingungen schaffen, dass dann vor der nächsten proaktiven Regulierungsperiode ab September Klarheit herrscht.» Denn sind Wölfe einmal geschossen, könnten sie nicht mehr zum Leben erweckt werden, so Natalie Rutz.