Vor rund sechs Jahren stellte der Kosovare Hamdi Halili in der Oberbaselbieter Gemeinde Bubendorf Antrag auf Einbürgerung. Er und seine Familie galten als gut integriert. Doch die Bürgergemeinde verweigerte ihm den Schweizer Pass. Einer der Gründe gegen ihn: Hamdi Halili sei im Dorf mit Trainerhosen gesichtet worden.
Daraufhin reichte der Kosovare, unterstützt von zahlreichen Dorfbewohnern, Beschwerde ein. Das Kantonsgericht hiess diese gut und wies die Bürgergemeinde an, das Gesuch erneut zu prüfen und eine rechtlich einwandfreie Begründung zu liefern.
Zum zweiten Mal abgelehnt
2019 war es so weit, doch die Bürgergemeinde wies sein Gesuch abermals ab. Die Gründe waren allerdings nicht stichhaltiger als beim ersten Mal: Er habe sich gegen die Abweisung seines Einbürgerungsgesuchs gewehrt, was gegen ihn spreche. Zudem wohne er unterdessen nicht mehr in Bubendorf.
Streit mit dem Kanton
Dieses Mal Schritt die Regierung des Kantons Baselland ein und wies die Bürgergemeinde an, Halili nun «umgehend» einzubürgern, da ihre Begründung rechtlich keinen Bestand habe. Doch die Bubendörfer fochten auch diesen Entscheid an. Das Kantonsgericht musste sich abermals mit dem Fall befassen.
Dabei kam es nun zum Schluss, dass die Verweigerung der Einbürgerung von 2019 nicht rechtens war. Es handle sich in diesem Fall um einen politischen, und nicht um einen verwaltungsrechtlichen Entscheid. Einer der Richter sagte zur Begründung: «Wenn jemand die Autoprüfung besteht, kann der Kanton dieser Person das Papier nicht verweigern, weil sie zum Beispiel laut Musik hört».
Halili wird nun eingebürgert
Dass die Regierung eingegriffen hat und die Bürgergemeinde zwingen wollte, Halili einzubürgern, erachtete das Gericht ebenfalls als korrekt – wenn auch nicht einstimmig. Zwei der fünf Richter bemängelten, dass Halili beim zweiten Mal nicht selber Rekurs eingelegt hatte, sondern lediglich Bürgerinnen und Bürger aus Bubendorf. Der ehemalige Gemeindepräsident von Bubendorf sagte, Halili habe nach der zweiten Ablehnung «aus Resignation» auf einen weiteren Rekurs verzichtet.
Nach dem Urteil des Kantonsgerichts vom Freitag liess die Präsidentin der Bürgergemeinde verlauten, dass man nun keine rechtlichen Schritte mehr unternehme und Hamid Halili einbürgern werde.