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Gerichtsprozess Brugg AG Säugling misshandelt und schwer verletzt: Eltern vor Gericht

Ein Elternpaar muss sich vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten, der Vater wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung.

  • Ein Baby wurde 2022 im Aargau so fest verletzt, dass es bleibende Hirnschäden davontrug.
  • Diese Woche stehen die Eltern vor dem Bezirksgericht Brugg.
  • Der Vater muss sich unter anderem wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung verantworten.
  • Der Prozess dauert drei Tage; das Urteil wird am Freitag erwartet.

Der Prozess, der diese Woche Richterinnen und -richter am Aargauer Bezirksgericht beschäftigt, ist für alle Beteiligten nicht einfach. Es geht um Gewalt und Missbrauch eines Babys.

Der Vater muss sich wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten, die Mutter wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Der Strafantrag für den Vater ist vergleichsweise hoch. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn 18 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, für die Mutter 20 Monate Freiheitsstrafe bedingt.

Die Öffentlichkeit ist vom Prozess ausgeschlossen. Medien dürfen berichten, ohne Angabe zu Alter oder Geschlecht der Kinder. Das hat das Bezirksgericht im Vorfeld so entschieden.

Baby schwer verletzt

Es geht um mehrere Vorfälle. Im Oktober 2022 wollte der Säugling gemäss Staatsanwaltschaft wiederholt nicht trinken. Das habe den Vater wütend gemacht. Er war mit dem Baby am gemeinsamen Wohnort allein.

Er stiess den Säugling, der auf der Matratze lag, «vier- bis fünfmal derart heftig ruckartig auf und ab, dass dessen Kopf mehrmals nach vorne und zurückgeschleudert wurde». Er stützte sich weiter auf dem Brustkorb des Babys ab, «sodass dessen Atem eingeschränkt wurde».

Kaputte Puppe
Legende: Die Vorfälle im Aargau haben ein Baby so schwer verletzt, dass es lebenslang bleibende Schäden davonträgt. Vor Gericht müssen sich Vater und Mutter für diverse Vorfälle verantworten. Imago images (Symbolbild)

Als er später bemerkte, dass das Kind bewusstlos wurde, ging er ins Spital. Das Baby wurde ins Kinderspital Zürich überführt. Es musste künstlich beatmet werden und befand sich gemäss Staatsanwaltschaft in unmittelbarer Lebensgefahr.

Das Baby überlebte, aber trug bleibende Hirnschäden davon. Das Kind sei stark sehbehindert, in der Entwicklung beeinträchtigt und werde das ganze Leben lang stark beeinträchtigt bleiben. Schon vorher habe das Baby Gewalt erlebt, sagt die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter spricht von Kurzschluss

Der Vater weinte bei der Befragung oft und beteuerte, er könne sich die Rippenbrüche des Babys nicht erklären. Beim Vorfall im Oktober 2022 sprach er von «Kurzschluss» und «Überforderung». Nach dem Vorfall auf der Matratze sei er mit dem Baby ins Wohnzimmer gegangen und mit ihm gestürzt.

Das Kind befindet sich in einer Institution. Der Vater sieht es dreimal pro Woche.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann habe wissentlich und willentlich gewusst, dass durch das heftige Stossen schwerste Verletzungen des Kopfes entstehen, die zum Tod führen können.

Gutachter schätzt Situation ein

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Vor dem Bezirksgericht Brugg trat zu Prozessbeginn ein Gutachter auf, der einschätzen musste, woher die Verletzungen stammen. Das Baby hatte mehrere Brüche an Rippen, Füssen und Scheinbein.

Könnte ein auf dem Sofa auf- und abhüpfendes Geschwister solche Netzhautverletzungen beim Baby verursachen? Könnten die Verletzungen von einem Sturz stammen?

Er gehe nicht davon aus, kommt der Gutachter zum Schluss. «Es braucht Gewalteinwirkung.» Blutungen der Netzhaut und Hirnblutungen seien aufgrund eines Schüttelns passiert.

Zudem hätten Vater und Mutter bei der Einvernahme ihr älteres Kind beschuldigt, für die Verletzungen des Babys verantwortlich zu sein. «Sie wussten, dass es aufgrund des Alters nicht strafmündig ist, nahmen es aber in Kauf, dass es diesen Anschuldigungen ausgesetzt ist.»

Mutter soll Fürsorgepflicht verletzt haben

Der Mutter wird vorgeworfen, dass sie ihre Fürsorgepflicht verletzt habe. Sie habe Misshandlungen in Form von Knochenbrüchen des Babys mehrfach ignoriert. Das Baby habe bei diversen Vorfällen mehrere Knochenbrüche erlitten und die Schmerzen mit häufigem Weinen angezeigt, sagt die Staatsanwaltschaft.

Das sagte die Mutter vor Gericht

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Am zweiten von drei Prozesstagen wurde die Mutter vor Gericht befragt. Sie versuche, die negativen Gedanken auszublenden, sagte sie über die Besuche bei ihrem Kind. Es lebt in einer Institution.

Der Sturz ihres Mannes mit dem Baby sei ein «Missgeschick» gewesen, sagte sie kurz nach dem Vorfall. Sie kenne ihren Mann seit der Schulzeit, er sei nicht gewalttätig. Woher die vielen Knochenbrüche des Babys stammten, wisse sie nicht. Sie überlasse die Beurteilung dem Gericht.

Ihre Kinder seien die Leidtragenden der ganzen Geschichte, sagte die Frau.

Die Anträge der Verteidigung folgen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Sexuelle Handlungen mit Kindern?

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Nebst den Gewaltvorwürfen stehen auch noch andere Delikte im Raum.

Die Eltern hätten mehrfache sexuelle Handlungen mit ihrem älteren Kind vorgenommen, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie haben unter anderem Videos davon gedreht. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft für den Mann ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 5.5.2025, 12:03 Uhr ; 

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