Dieses Spezialfahrzeug steht im Fokus: Der juristische Streit dreht sich um den sogenannten «Sealander»: eine Kreuzung aus einem Boot und einem Wohnwagen. Mit dem Gefährt kann man an Land campen. Man kann den «Sealander» auf dem Wasser aber auch als Boot benutzen.
Darum wurde der «Sealander» zu einem Gerichtsfall: Seit einigen Jahren verkauft und vermietet ein Luzerner Unternehmer aus Root den Schwimmcaravan. Die Behörden hatten ihm für die Benutzung an Land und auf dem Wasser grünes Licht gegeben. Sie stellten ihm einen sogenannten Typenschein aus. 2022 erfolgte allerdings die Kehrtwende. Die Vereinigung der Schifffahrtsämter wollte dem Unternehmer die Zulassung entziehen. Grund dafür: eine neue Weisung des Bundesamts für Verkehr.
Auf diesen Standpunkt stellen sich die Behörden: Dem Bundesamt für Verkehr zufolge sind amphibische Fahrzeuge – also solche, welche sowohl auf dem Land als auch im Wasser fahren können – in der Schweiz nicht gestattet. Ausserdem befürchtet die Vereinigung der Schifffahrtsämter mögliche Verunreinigungen der Gewässer durch Treibstoffe, Chemikalien oder Abwässer.
Diese Haltung vertritt der Händler: Aufgrund der damaligen Zulassung der Behörden hat er viel Geld in den Aufbau seines Geschäfts gesteckt. Würde ihm nun der nötige Typenschein für den Schwimmcaravan entzogen, müsste er seine Investitionen zu einem grossen Teil in den Sand setzen. Seine wirtschaftliche Existenz wäre in Gefahr.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Laut dem Urteil fällt der «Sealander» nicht in die Kategorie der Amphibienfahrzeuge. Dies, weil der Schwimmcaravan keinen eigenen Motor hat. Weiter hält das Gericht fest: Der Händler habe ursprünglich die Zulassung für den schwimmenden Wohnwagen erhalten. Und darauf sein Geschäft aufgebaut. Dieser Vertrauensschutz überwiege im vorliegenden Fall. Das Gericht wischt überdies auch sämtliche umweltrechtlichen Bedenken vom Tisch.
Das bedeutet das Urteil: Der Händler aus Root darf den «Sealander» weiterhin in die Schweiz importieren, verkaufen und vermieten. Allerdings ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.