Ende 2018 wurden in der Schweiz 94 geschützte Spitäler und 248 geschützte Sanitätsstellen gezählt. Dabei handelt es sich um unterirdische Anlagen, welche Pflegeeinrichtungen angegliedert sind. Diese sogenannten geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen wurden im Kalten Krieg gebaut, um der Bevölkerung im Krisenfall Hilfe zu leisten.
Während die unterirdischen Spitäler vielerorts in Vergessenheit geraten sind, erinnerten sich Politiker während der Coronakrise an die Einrichtungen. Die FDP-Fraktion im St. Galler Kantonsrat stellte in einer Interpellation fest, dass die unterirdischen Spitäler während der Pandemie «keinerlei Nutzen» hatten. Unter anderem wollten die Parlamentarier wissen, bei welcher Gefährdungslage die unterirdischen Spitäler sinnvoll sind und wie es um den Zustand der Anlagen steht.
Aus der Zeit gefallen und rostig
Eines der sieben unterirdischen Spitäler im Kanton St. Gallen befindet sich in Walenstadt. Ein rund 200 Meter langer Gang trennt die etwa 30-jährige Anlage vom oberirdischen Spital. Rund 600 Plätze stehen hier im Krisenfall für Patientinnen und Patienten bereit.
Kajütenbett steht an Kajütenbett und der Operationssaal ist nur spärlich eingerichtet; medizinische Geräte sind dort keine vorhanden. Diese werden im Ernstfall aus dem oberirdischen Spital in die Anlage unter Tage gezügelt.
Vieles im unterirdischen Spital scheint veraltet. In einer Ecke steht ein Entwicklungsgerät für Röntgenbilder; eine aus der Zeit gefallene Technik. An einigen Stellen ist Rost erkennbar und im Operationssaal liegt eine Zeitung aus dem Jahr 1969.
Wir schauen, dass wir die Anlage so erhalten können, wie sie ist – damit sich der Zustand nicht verschlechtert.
Für den Unterhalt des unterirdischen Spitals wird nur das Nötigste gemacht. «Wir schauen, dass wir die Anlage so erhalten können, wie sie ist – damit sich der Zustand nicht verschlechtert», sagt Daniel Bonderer, Leiter Technik Spital Walenstadt.
Jährliche Unterhaltskosten in Millionenhöhe
Die geschützten Spitäler und Sanitätsanlagen werden vom Bund und den Kantonen finanziert. In einem Bericht hielt die Eidgenössische Finanzkontrolle Ende 2019 fest, dass die Bundesbehörden pro Jahr durchschnittlich 2.45 Millionen Franken für den Unterhalt und Betrieb der Anlagen bezahlen. Die Kosten zulasten der Spitäler seien unbekannt.
Im Bericht , welcher im Frühjahr 2020 veröffentlicht wurde, heisst es weiter, dass sich zahlreiche Anlagen in einem unbefriedigenden Zustand befänden. Ausserdem sei der Bereitschaftsgrad im Bedarfsfall ungenügend. Die Ausrüstung sei oft veraltet und es fehle an Personal für die Nutzung dieser unterirdischen Räume.
Die Regierung des Kantons St. Gallens kommt in ihrer Antwort auf die Interpellation der FDP-Fraktion zu einem ähnlichen Schluss wie die Bundesbehörde. Für die medizinische Nutzung seien die Anlagen nicht adäquat aufgerüstet.
Die Herstellung der Betriebsbereitschaft für eine sanitätsdienstliche Nutzung würde gemäss der Regierung mehrere Monate dauern. Damit kämen die Anlagen vor allem bei bewaffneten Konflikten infrage. Für den Umgang mit aktuellen Herausforderungen wie Epidemien und Pandemien seien die Anlagen «kaum geeignet».