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Gesundheitswesen Einheitliche Finanzierung für stationäre und ambulante Behandlung

  • Das Parlament will die Finanzierung der Gesundheitsleistungen einheitlich regeln.
  • Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen im Unterschied zu heute künftig gemeinsam bezahlen.

Er hat mit 29 zu 6 Stimmen und bei 5 Enthaltungen die entsprechende Vorlage gutgeheissen. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen finanziert. Den Rest bezahlen die Kassen.

Der Ständerat entschied nun, dass die Kantone für mindestens 26.9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73.1 Prozent der Leistungen aufkommen müssen – und zwar unabhängig davon, wo und von wem diese erbracht werden. Abgezogen werden die Anteile der Patienten.

Fehlanreize sollen beseitigt werden

Auch der Nationalrat will ambulant und stationär aus demselben Topf finanzieren. Die Kantone sollen mindestens 25.5 Prozent der Nettokosten übernehmen. Die Langzeitpflege klammerte der Nationalrat allerdings aus, zum Missfallen der Kantone. Der Ständerat will jetzt aber, dass das auch für die Langzeitpflege gilt.

Unter dem Strich soll die «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (Efas) kostenneutral sein. In einigen Kantonen könne sie allerdings zu Verlagerungen von Steuern auf Prämien und umgekehrt führen, hielt die vorberatende Gesundheitskommission fest.

Im Rat überwogen die positiven Stimmen: «Die neue Finanzierungsform beseitigt schlagartig Fehlanreize», sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Damian Müller (FDP/LU) sah die Vorlage als wichtigen Beitrag zur Dämpfung der Kosten und zur koordinierten Versorgung.

Linke erwartet unerwünschte Nebenwirkungen

Die Linke warnte vor unerwünschten Nebenwirkungen zulasten der Prämienzahler. «Die Versicherer erhalten zu viel Macht», gab Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) zu bedenken. Das Sparpotenzial sei schwer zu bestimmen. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von «einem Projekt der Versicherer». Bezahlen müssten jedoch die Versicherten, sei es mit Prämien oder sei es mit Steuern.

Josef Dittli (FDP/UR), Präsident des Krankenkassenverbandes Curafutura, konterte mit Zahlen: Eine bis drei Milliarden Franken an Gesundheitskosten könnten mit der Einheitsfinanzierung eingespart werden, und das wirke sich auf die Prämien aus. Praktisch alle Partner im Gesundheitswesen und auch der Bundesrat trügen es mit.

Kontrollinstrumente für die Kantone

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Den Kantonen gewährt der Ständerat Instrumente für die Steuerung und Kontrolle. Sie sollen in den Tariforganisationen für den ambulanten Bereich und die Pflege Einsitz erhalten. Weiter sollen die Kassen den Kantonen Daten liefern müssen. Sind formale Voraussetzungen nicht erfüllt, sollen Kantone Zahlungen verweigern können.

Vertragsspitäler, die nicht auf der Spitalliste eines Kantons stehen, erhalten nach dem Willen des Ständerates mit Efas aus der Grundversicherung gleich hohe Vergütungen. Der Nationalrat beschloss eine höhere Vergütung.

Sieben Jahre für Umstellung

Für die Umstellung auf den Monismus gibt der Ständerat den Kantonen Zeit. Drei Jahre sollen sie für die Vorbereitung erhalten und nach der Umstellung vier weitere Jahre für das Erreichen ihrer Kostenanteile. Es bleibe damit auch Zeit, um in der Pflege die nötige Kostentransparenz zu schaffen, schrieb die Kommission.

Der Ständerat will zudem untersucht haben, ob die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung bezogen auf 2016 bis 2019 für Kassen und Kantone kostenneutral wäre. Bei Bedarf soll es Anpassungen geben. Er nahm dazu eine Motion an, mit der auch der Bundesrat einverstanden ist.

Ausgearbeitet hat die Vorlage die Gesundheitskommission des Nationalrats; den Anstoss gab Nationalrätin Ruth Humbel (Mitte/AG) 2009 mit einer parlamentarischen Initiative.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

Rendez-vous. 01.12.2022, 12.30 Uhr ; 

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