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Fehlanreize vermeiden Lösung bei der Finanzierung der Gesundheitskosten in Sicht

Kantone und Kassen sollen bei allen Behandlungen mitbezahlen. Dies sieht ein Vorschlag der Ständeratskommission vor.

Nach zwölf Sitzungen legt die Gesundheitskommission des Ständerats das derzeit grösste Reformprojekt im Gesundheitswesen vor: die einheitliche Finanzierung.

Künftig sollen Krankenkassen und Kantone die Kosten aller Behandlungen finanzieren, einschliesslich Pflege und mehrtägige Spitalaufenthalte. So sollen Fehlanreize im heutigen System vermieden und gleichzeitig Kosten gespart werden.

Mehrfachbehandlungen vermeiden

Heute macht es einen Unterschied, ob eine Behandlung im Spital, in der Arztpraxis oder im Pflegeheim stattfindet. Sie wird jeweils anders verrechnet und bezahlt. Während sich die Kantone an den Kosten für Pflege und Spital beteiligen, laufen die Kosten von ambulanten Behandlungen ganz über die Krankenkassen.

Ich bin zufrieden mit dem Resultat.
Autor: Erich Ettlin Ständerat und Kommissionspräsident (Die Mitte)

Das birgt Fehlanreize. So erhalten Patientinnen und Patienten nicht zwingend die beste und passendste Behandlung. Sie werden etwa mehrfach behandelt, weil das einträglich ist – oder sie werden zu früh aus dem Spital entlassen. Mit der einheitlichen Finanzierung soll das ändern.

Man hat sich Zeit gelassen

Die Idee dazu stammt aus dem Jahr 2009 und der politischen Mitte. Viel Zeit hat sich auch die ständerätliche Kommission genommen. Immerhin: «Ich bin zufrieden mit dem Resultat», sagt Kommissionspräsident und Mitte-Politiker Erich Ettlin.

Das sieht das neue Modell vor

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Symbolbild: Patientenhand in einem Spitalbett.
Legende: Keystone/Gaetan Bally

Derzeit bezahlen die Kantone jährlich rund zehn Milliarden Franken an Spital- und Pflegekosten, was etwa ein Viertel der Kosten in der Grundversicherung ausmacht. Der Vorschlag sieht nun vor, dass die Kantone ihren Beitrag an die Kassen überweisen, welche die Rechnungen dann bezahlen. Die ständerätliche Kommission will gesetzlich verankern, wie sich Kantone und Krankenversicherer die Kosten künftig aufteilen. Das soll – grob gesagt – im Verhältnis drei zu sieben passieren.

Konkret will die Kommission – anders als der Nationalrat – auch die Pflege in die einheitliche Finanzierung einschliessen. Wie der Name sagt, sollen künftig alle Behandlungen auf gleiche Weise finanziert werden. Es soll also keine Rolle spielen, ob sie von der Spitex zu Hause erbracht werden, in der Arztpraxis, im Spital oder im Pflegeheim.

Statt der aktuell drei verschiedenen Finanzierungen soll es neu nur noch eine sein, an der sich Kantone und Krankenkassen beteiligen. Bisher hatten sich die Kantone dagegen gesträubt und wollten die Reform nur dann mittragen, wenn die Pflege einbezogen wird. Das ist nun erfolgt. «Dieser Schritt ist richtig», betont Präsident Ettlin.

Vorschlag geht nun in den Ständerat

Bei den Kantonen sagt Kathrin Huber, stellvertretende Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Gesundheits-Direktorinnen und -Direktoren: «Einem zentralen Anliegen der Kantone wird jetzt Rechnung getragen.» Wenn einzelne Versorgungsbereiche ausgeklammert wären, würde der erwartete Vernetzungseffekt nicht erreicht, so Huber.

Einem zentralen Anliegen der Kantone wird jetzt Rechnung getragen.
Autor: Kathrin Huber Stv. Generalsekretärin der kantonalen Gesundheitsdirektoren

So sieht es auch die Kommission. Wenn alles gleich finanziert wird, entfallen Fehlanreize, können Behandlungen besser koordiniert und somit Kosten gespart werden. Das Ausmass bleibt derzeit allerdings offen.

Die Krankenkassen begrüssen die Idee einer einheitlichen Finanzierung, sind aber skeptisch, weil auch die Pflege einbezogen wird. Sie befürchten einen Blindflug bei den Kosten. Der ständrätlichen Kommission ist wichtig, dass die Umstellung für Kantone und Versicherer insgesamt nicht zu höheren Kosten führen soll.

In der Wintersession wird der Ständerat über den Vorschlag beraten.

Echo der Zeit, 4.11.2022, 18:00 Uhr

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