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Gewerkschaft schlägt Alarm Büezer bangen um Rente

Laut Unia werden zurzeit zahlreiche Bauarbeiter kurz vor dem Rentenalter 60 entlassen und durch Temporärarbeiter ersetzt. Das bedeutet Renten-Einbussen für die Betroffenen.

Der Arbeitskampf auf Schweizer Baustellen spitzt sich zu: Alleine im Kanton Genf wurden nach Angaben der Gewerkschaft Unia in letzter Zeit rund 40 Bauarbeiter kurz vor dem Rentenalter 60 Jahre entlassen. Teilweise werden sie zu tieferen Löhnen als Temporärarbeiter wiedereingestellt.

Alessandro Pelizzari, Unia-Gewerkschafter in Genf, sagt gegenüber der «Rundschau»: «Ältere Bauarbeiter werden immer häufiger entlassen, weil sie mehr kosten. Das hat dramatische Auswirkungen, weil die Betroffenen ihre Frührente verlieren oder in die Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe abdriften.»

Die Gewerkschaft Unia geht von schweizweit rund 100 älteren Bauarbeitern aus, die entlassen wurden und denen droht, ihre Rente mit 60 Jahren zu verlieren.

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Alessandro Pelizzari: «Ältere Bauarbeiter werden immer häufiger entlassen»
Aus News-Clip vom 02.10.2018.
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Die vorzeitige Rente mit 60 Jahren ist eine der grössten sozialen Errungenschaften in der Baubranche. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss die letzten sieben Berufsjahre Vollzeit gearbeitet haben und darf in diesem Zeitraum insgesamt maximal zwei Jahre arbeitslos gewesen sein. Sonst verliert er den Anspruch auf Rente 60 und muss bis 65 weiterarbeiten.

Manuel Nuegera ist einer, dem im Alter von 57 Jahren nach über 34 Jahren auf dem Bau wegen wirtschaftlicher Gründe gekündet wurde. Eine Festanstellung findet er keine mehr. Der Büezer musste einen Temporärjob annehmen – mit 400 Franken Lohneinbusse jeden Monat. Er sagt: «Bei der Entlassung hat mir der Chef gesagt, dass ich viel teurer sei als ein junger Arbeiter. Uns Temporäre können die Baumeister jederzeit vor die Türe stellen. Ich habe jeden Tag Angst davor, meine Rente mit 60 zu verlieren.»

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Manuel Nuegera: «Ich habe jeden Tag Angst davor, meine Rente mit 60 zu verlieren»
Aus News-Clip vom 02.10.2018.
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Bei den vorzeitigen Entlassungen handle es sich um Einzelfälle, erklärt Nicolas Rufener, Generalsekretär des Genfer Verbands der Baubranche. Man bedaure die Situation der Betroffenen und habe eine paritätische Krisengruppe geschaffen.

Diese ermittle, welche älteren Bauarbeiter man wiedereinstellen könne. Doch Rufener hält gegenüber der «Rundschau» unmissverständlich fest: «Es gibt keinen Anspruch dieser Bauarbeiter, wieder eingestellt zu werden. Das Schweizer Arbeitsrecht ist liberal. Das garantiert Wohlstand und Dynamik im Land.»

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Nicolas Rufener: «Das Schweizer Arbeitsrecht ist liberal»
Aus News-Clip vom 02.10.2018.
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Klar ist: im Baugewerbe sind die Fronten verhärtet. Die Baumeister und die Gewerkschaften ringen seit Dezember 2015 um einen neuen Landesmantelvertrag – bisher ergebnislos. Der Streit um frühzeitige Entlassungen heizt den Konflikt weiter an. Die Gewerkschaften Unia und Syna haben Mitte Oktober Protestaktionen und Streiks angekündet.

Richtigstellung der «Rundschau»

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Im «Rundschau»-Bericht «Büezer bangen um Rente» vom 3. Oktober 2018 erzählte ein 58-jähriger Bauarbeiter, dass er nach langjähriger Anstellung entlassen wurde. Dabei wurde im Kündigungsschreiben die Baufirma anonymisiert. Unglücklicherweise sind jedoch für einen Augenblick das Logo und während des Interviews im Hintergrund Baugrossgeräte mit dem gelben Grundanstrich der Firma Marti AG zu sehen.

Dabei kann fälschlicherweise der Eindruck entstehen, der 58-Jährige sei von dieser Firma entlassen worden. Das trifft nicht zu. Wir bedauern das mögliche Missverständnis.

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