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«Goldene Fallschirme» Bundesrat gegen Verbot von Abgangsentschädigungen

  • Der Bundesrat verzichtet darauf, Abgangsentschädigungen für Bundes-Topkader gesetzlich zu verbieten.
  • Ein Verbot würde die Attraktivität von Spitzenfunktionen beim Bund schwächen, lautet die Argumentation. 

Abtretende Mitglieder von Topkadern der Bundesverwaltung oder bundesnahen Betrieben sollen auch in Zukunft entschädigt werden können. Das hat der Bundesrat entschieden.

Ausgangspunkt ist eine Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des früheren Schaffhauser Ständerats Thomas Minder.

Er wollte die Ab­gangs­entschädigungen im Bundes­personal­recht ganz streichen. Bei börsenkotierten Firmen seien sie seit der Annahme der «Abzocker-Initiative» im Jahr 2013 verboten, beim Bund dagegen würden sie weiterhin ausgerichtet, argumentierte Minder. So erhielt etwa der frühere Zolldirektor Christian Bock eine Abgangszahlung von rund 330’000 Franken. 

In der Kommission gingen die Meinungen auseinander. Eine Mehrheit wollte das Instrument behalten. Sie argumentierte, Abgangs­entschädi­gungen erleichterten Wechsel an der Spitze und verhinderten lange Konflikte. Eine Minderheit um Werner Salzmann hielt dagegen und sprach von «goldenen Fallschirmen». 

Älterer Mann im Anzug gestikuliert mit der Hand.
Legende: Der Bundesrat lehnt ein Verbot von Abgangsentschädigungen für Kaderangestellte ab. Keystone/Alessandro della valle

Im Ständerat setzte sich diese Minderheit knapp durch. Die Vorlage sollte weiterverfolgt werden. 

Doch der Bundesrat bremst nun diesen Kurs. Er sieht in Ab­gangs­entschädi­gungen ein Mittel, um Trennungen geordnet abzuwickeln. Sie könnten im Einzelfall helfen, einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Verwaltungseinheiten zu ermöglichen und so kostspielige Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Vorausgesetzt, sie würden zurückhaltend eingesetzt.  

Zudem sollen die Entschädigungen das Risiko vereinfachter Kündigungen ausgleichen. 

Abgangsentschädigungen nur unter bestimmten Bedingungen

Die heutige Regelung lässt Ab­gangs­entschädi­gungen zu, etwa bei Direktorinnen und Direktoren von Bundesämtern, wenn eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist oder das Vertrauen fehlt. Wer freiwillig geht, hat keinen Anspruch darauf.   

Immer wieder lösen solche Fälle Kritik aus. Aufmerksamkeit löste zuletzt die Abgangsentschädigung der früheren Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle aus. Sie erhielt beim Abgang rund 340’000 Franken.  

Tagesschau, 15.04.2026, 19:30 Uhr ; 

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