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Grosse kantonale Unterschiede Höhe der Ergänzungsleistungen ist Glücksache

322'000 Personen in der Schweiz bekommen Ergänzungsleistungen. Wie viel EL jemand erhält, wird in den Kantonen entschieden. Die Unterschiede zwischen den Beiträgen könnten teilweise grösser sein, als es das Gesetz erlaubt.

322'000 Personen in der Schweiz bekommen Ergänzungsleistungen. Wie hoch der jeweilige Betrag ist, ist ein Stück weit Glückssache – sprich: vom Wohnort abhängig. Diesen Schluss legt ein neuer Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK nahe. Darin untersucht sie, wie stark sich die Kantone bei den Ergänzungsleistungen unterscheiden.

Es bestehen markante Unterschiede im Vollzug.
Autor: Walter Riser Eidgenössische Finanzkontrolle

Sie gelangt dabei, so Walter Risler von der EFK, zum Schluss, «dass markante Unterschiede im Vollzug bestehen.» Erstmals wurden diese Daten, die es bisher in dieser Form nicht gegeben hatte, erhoben. «Und erstmals haben wir diese Unterschiede besser identifizieren können.»

Einzelne Kantone nicht genannt

Unterschiede gibt es zum Beispiel bei EL-Bezügern, die eine Teil-Invalidenrente haben. Sie gelten als teilweise erwerbsfähig, könnten also einer Teilzeit-Arbeit nachgehen. Entsprechend berechnen die Kantone bei ihnen, wie viel sie theoretisch selber verdienen können.

Grosszügige Kantone rechnen so, dass EL-Bezüger jährlich bis zu 12'000 Franken mehr bekommen als in sparsamen Kantonen. Dabei bleibt offen, welche Kantone grosszügig sind und welche sparsam. Einzelnen Kantone nennt die EFK nicht.

Zuständiges Bundesamt will Unterschiede prüfen

Unterschiede sind grundsätzlich durchaus erlaubt. Kantone haben Spielraum – immerhin zahlen sie den grössten Teil an die EL. Aber: «Wir haben Anzeichen, dass hier Spielräume ausgenützt werden, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen», so Riser.

Wenn es Unterschiede gibt, heisst das noch lange nicht, dass etwas falsch gemacht worden ist.
Autor: Colette Nova Bundesamt für Sozialversicherungen

Die Aufsicht darüber, ob das Geld für die EL richtig eingesetzt wird, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen. Hier sagt Vizedirektorin Colette Nova: Der grösste Teil der Unterschiede liege im Bereich des kantonalen Spielraums. «Wenn es Unterschiede gibt, heisst das noch lange nicht, dass etwas falsch gemacht worden ist.» Man müsse dem aber nachgehen.

Das Bundesamt will daher jetzt selber prüfen, ob die Unterschiede im Rahmen des Erlaubten liegen – oder nicht.

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